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Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung und bedeutet, dass in jedem Haushalt oder Gewerbe immer Strom zur Verfügung stehen muss, auch wenn kein Liefervertrag mit einem Energieversorger besteht. In einem solchen Fall muss die Ersatzversorgung bereitgestellt, d.h. Strom auch ohne Vertrag geliefert werden. Dazu ist der regionale Grundversorger verpflichtet. In vielen Regionen sind das beispielsweise die Stadtwerke. Ein typisches Beispiel für einen solchen Fall ist ein Umzug. In einer leer stehenden Wohnung muss Strom vorhanden sein. Zieht also ein Mieter aus, erfolgt automatisch die Ersatzversorgung, auch mit Gas und Wasser.

Für die Ersatzversorgung gibt es einen errechneten Fixpreis, der meist dem Tarif der allgemeinen Grundversorgung entspricht. Dafür bleibt die Energielieferung bestehen, so dass es nicht nur Unterbrechung der Strom- und Gasversorgung kommt. Die gleiche Situation kann bei einem Anbieterwechsel eintreten. Davor scheuen sich viele Verbraucher, weil sie eine Versorgungslücke befürchten. Aber die Ersatzversorgung schließt das aus. Wenn tatsächlich eine kurze, vertragslose Zeit unvermeidbar ist, steht trotzdem Energie zur Verfügung. Bei einer Anbieterinsolvenz ist das ebenso der Fall. Gerät ein Stromanbieter in Insolvenz und liefert deshalb, oder aus anderen Gründen, keine Energie mehr, gibt es keinen Ausfall, auch nicht kurzfristig. Als Verbraucher haben Sie in einem solchen Fall immer ausreichend Zeit, um in Ruhe einen neuen Anbieter zu suchen. Die Ersatzversorgung überbrückt jede vertragslose Zeit, denn das ist gesetzlich festgelegt.