strom.preisvergleich.de

EEG- und KWK-Umlage

Die EEG- und KWK-Umlage bezeichnet den Betrag, den die deutschen Steuerzahler jedes Jahr zum Ausbau der regenerativen Energien in der gesamten Bundesrepublik leisten. Der Ausbau von regenerativer Energie in allen Regionen ist ein sehr kostenintensiver Prozess, dessen Kosten in Teilen auf den Steuerzahler umgelegt werden. Dies geschieht im Interesse des Umweltschutzes einmal in Form der EEG-Umlage sowie der KWK-Umlage.

Im Interesse des Umweltschutzes fördert die Bundesregierung die Nutzung von regenerativen Energien und den Aufbau eines Verteilernetzes von diesen Energien durch die EEG-Umlage und durch die KWK-Umlage. Das Gesetz zu erneuerbaren Energien (EEG) regelt dabei, dass eine Nutzung dieser Art von Energien gefördert wird. Als erneuerbare Energien gelten Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse. Ebenso regelt das Gesetz die Einspeisevergütung für Netzbetreiber und setzt fest, dass Technologien zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Zukunft bevorzugt entwickelt werden sollen. Die EEG-Umlage wird von den allgemeinen Versorgungsunternehmen für Elektrizität an die Netzbetreiber gezahlt. Die KWK-Umlage bezieht sich dagegen auf das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung. In diesem Gesetz werden Energien gefördert, die durch Wärme- bzw. Kälte-Kopplung erzeugt wurden, also u.a. Blockheizkraftwerke. Durch das Gesetz sollen diese Anlagen gefördert und ihr Bestand gesichert werden. Genau wie bei der EEG-Umlage werden die Förder- und Energiekosten der KWK-Kraftwerke auf den gesamten Stromverbrauch in Deutschland umgelegt.

Vergleichen Sie Ihren Stromanbieter
Postleitzahl eingeben
Ortsangabe
Verbrauch