strom.preisvergleich.de

Aushilfsenergie

Die Aushilfsenergie erhalten Sie als Verbrauchern, wenn ein Stromanbieter nicht mehr in der Lage ist, Energie zu liefern. In diesem Fall haben Sie als Kunde drei Monate Zeit, um einen neuen Stromanbieter zu finden. Während dieser Zeit wird die Aushilfsenergie vom Grundversorger bereitgestellt. Die Höhe der Aushilfsenergie ist in Verträgen zwischen Stromanbietern und Grundversorgern geregelt.

Wer in einer bestimmten Region der Grundversorger ist, wird vom Netzbetreiber alle drei Jahre neu festgelegt. Es handelt sich dabei um den Anbieter, der die meisten Haushalte in der Region mit Strom versorgt, also meistens um die öffentlichen Stadtwerke. Die rechtlichen Grundlagen für die Versorgung mit Aushilfsenergie sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Stromgrundversorgungsordnung (StromGVV) festgelegt. Als Verbraucher können Sie daher nicht bestimmen, wer die benötigte Aushilfsenergie liefert. Haben Sie als Verbraucher einen neuen Stromanbieter gefunden oder ist der alte Anbieter inzwischen wieder in der Lage, ausreichend Strom bereitzustellen, können Sie die Belieferung mit Aushilfsenergie in der Regel vor Ablauf der drei Monate kündigen. Normalerweise gelten beim Grundanbieter spezielle Preisregelungen für die Bereitstellung der Aushilfsenergie. Dabei gibt es gesonderte Regelungen einerseits für die Kunden im Niederspannungsnetz, also den Großteil der normalen Haushalte, andererseits für die Verbraucher am Mittelspannungsnetz, was einige größere Gewerbe betrifft. Letztere müssen oft noch einen Zuschlag bezahlen.