Als Annex I Länder bezeichnen wir Länder, die im Anhang 1 der Klimarahmenkonvention von 1992 aufgelistet sind. Die 41 auch als Industriestaaten bezeichneten Länder verpflichten sich hierbei zur Reduktion ihrer Treibhausgas-Emissionen. Zu den Annex I Ländern gehören alle OECD-Staaten (außer Mexiko und Südkorea) sowie alle osteuropäischen Länder (außer den Balkan-Staaten). Mit "Nicht-Annex-I-Ländern" bezeichnen wir häufig alle Entwicklungs- und Schwellenländer, für die keine Ziele formuliert wurden.
Die Klimarahmenkonventionen der UN, die sich maßgeblich auf die Annex I Länder beziehen, sehen eine sukzessive Reduzierung der weltweiten Schadstoffemission vor. Das Kyoto-Protokoll, welches diese Konventionen enthält, wurde 1997 beschlossen und verpflichtet alle Unterzeichner, entsprechende Handlungen zu setzen. Der wichtigste Aspekt bei diesen Bemühungen ist die Nachhaltigkeit in der Reduzierung der Treibhausgas-Emission, welche der Grund der globalen Erwärmung ist. Die Zielsetzung variiert hierbei in den verschiedenen Ländern und orientiert sich hauptsächlich an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Das Protokoll sieht vor, dass die Annex I Länder in der ersten Erfüllungsperiode (von 2008 bis 2012) ihren jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber dem Stand von 1990 um durchschnittlich 5,2 % reduzieren. Auf der Klimakonferenz von Katar im Jahre 2012 einigten sich die Annex I Länder auf eine Verlängerung des Kyoto-Protokolls (Kyoto II) bis 2020. Hierbei sind jedoch die Verteilung der künftigen Treibhausgas-Reduktion und die Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern noch strittig.
Nachfolger der Kyoto-Protokoll Vereinbarung ist das Klimaschutz-Abkommen von Paris, dass auch als Übereinkommen von Paris bekannt ist.