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Abschaltvertrag

Ein Abschaltvertrag oder unterbrechbarer Vertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und einem Kunden, bei dem der Lieferant die Energieversorgung unterbrechen oder die Abschaltung bestimmter Geräte verlangen kann. Damit können die Energieversorger auf kurzfristige Versorgungsengpässe reagieren. Als Kunden sind Sie durch diese Vereinbarung zwar zunächst benachteiligt, erhalten im Gegenzug aber meistens günstigere Konditionen. Unter Umständen kann ein Abschaltvertrag deshalb durchaus attraktiv sein.

Als Kunde mit einem Abschaltvertrag können Sie Ihren Bedarf bei einer Unterbrechung der Versorgung oft anderweitig decken. Möglich ist im Prinzip auch eine dauerhafte Einstellung der Lieferung, so dass Sie als Kunde mit einem anderen Lieferanten einen neuen Vertrag abschließen müssen. Oft ist jedoch eine maximale Unterbrechungsdauer festgelegt. Ein häufiger Anwendungsbereich ist die Erdgasversorgung von Großverbrauchern, die über Flüssiggas- oder Heizölvorräte verfügen, mit denen sie ihre Anlagen nötigenfalls betreiben können. Bei der Stromversorgung spielt der Abschaltvertrag in Deutschland bisher eine untergeordnete Rolle. In den USA hingegen haben sogar viele Privatkunden eine Form des Abschaltvertrags. Dabei wird die Versorgung nicht komplett unterbrochen. Der Stromlieferant kann jedoch zeitweise die Abschaltung von Klimaanlagen verlangen. In Zeiten hoher Netzauslastung muss er dadurch weniger Strom einkaufen. Zusätzlich ist auch das Risiko vermindert, dass es zu großräumigen Stromausfällen kommt.

Für den Versorger hat ein Abschaltvertrag also große Vorteile, die er an den Kunden weitergeben kann.

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