strom.preisvergleich.de

Keine Anmeldung: Solaranlagen-Besitzer sollen EEG-Beihilfen zurückzahlen

Bild EEG-Beihilfe für SolaranlagenFür tausende Besitzer von Solaranlagen geht es derzeit ums bare Geld. Weil sie ihre Anlagen nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, verlangt die Bundesnetzagentur jetzt bereits gezahlte EEG-Hilfen zurück. Zur Stunde entscheidet ein Gericht über einen Teil der Fälle.

Schleswig - Sven Nakat ist sauer. Mit seiner 2012 gebauten Photovoltaikanlage wollte er was fürs Klima tun und nebenbei von den Zuschüssen profitieren, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dafür vorsieht. Lange, so erzählt es Nakat, erhielt er für die bis zu 6,4 Kilowatt starke Anlage auf seinem Haus in Lütjensee bei Hamburg Beihilfen vom regionalen Netzbetreiber, der Schleswig-Holstein Netz AG.

EEG: Bundesnetzagentur fordert Beihilfen zurück

2014 dann der Schock: 1600 Euro habe der Elektrotechnikmeister zu Unrecht bekommen, da die Anlage nicht - wie seit 2009 vorgeschrieben - ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet gewesen worden sei, hieß plötzlich in einem Schreiben der Netz AG. Der Netzbetreiber verlangt die an den 43-Jährigen bezahlten Beihilfen zurück.

Wie Nakat ergeht es bundesweit womöglich Tausenden Ökostrom-Erzeugern. Allein zwischen Januar und September 2015 wurden insgesamt 4499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag Ende 2015 mitteilte. Wie vielen von ihnen ein Formfehler zugrunde liegt, oder die Betreiber die Anmeldung schlicht vergessen haben, ist offen.

Klar ist: Bei mehreren Fällen geht es dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig zufolge um Missverständnisse mit Formblättern bei Inbetriebnahme der Anlage. Am Donnerstag (12 Uhr) will das Gericht nun erneut im Falle eines Landwirts das Thema entscheiden - die Netz AG will eine sechsstellige Summe von ihm zurück. Ein ähnlicher Fall eines weiteren Bauern aus Schleswig-Holstein liegt bereits dem Bungesgerichtshof vor (Az: 8 ZR 147/16).

Viele Fälle noch nicht entschieden

Sven Nakats Fall soll im Oktober vor dem Landgericht Lübeck verhandelt werden. «Was mich so ärgert ist, dass es den politischen Willen für Erneuerbare Energien gibt, einem aber dann Steine in den Weg gelegt werden», sagte Nakat. Wegen der mehrfachen Änderungen am EEG als er die Anlage baute sowie angesichts sich angeblich widersprechender Fragebögen habe er gar nicht wissen können, was Sache ist. Die Netz AG hätte zudem selbst prüfen müssen, ob sie die Einspeisevergütung auszahlen darf, fordert er.

Allein in Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben der Netz AG insgesamt noch 240 offene Fälle, bei denen es um rund 3,8 Millionen Euro geht. Eva Bulling-Schröter, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, erklärte dazu: «Es ist einem Regelungsversagen geschuldet, dass Netzbetreiber absurd hohe Beträge von Landwirten zurückfordern. Es wäre angebracht gewesen, dass für die vorliegenden Streitfälle eine außergerichtliche Lösung von Seiten des Gesetzgebers gefunden wird.» Schließlich hätten die Anlagenbetreiber ja niemand betrügen wollen.

Netzbetreiber geben Solaranlagen-Besitzern die Schuld

Die Schleswig-Holstein Netz AG ist sich keiner Schuld bewusst. «Wenn eine Anmeldung nicht erfolgt ist, ist auch keine Auszahlung möglich», sagte ein Unternehmenssprecher. Die Betreiber seien in einem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Verfahren sogar explizit auf die Pflicht zur Anmeldung hingewiesen worden - und bei 30 000 Anlagen im Norden habe die Anmeldung ja auch problemlos geklappt.

«Als Verteilnetzbetreiber müssen wir nun das Geld, das wir ausgezahlt haben, wiederholen», sagte der Sprecher mit Blick auf den Übertragungsnetzbetreiber Tennet, dem die Umlage zustehe. Gleichwohl wolle man Betroffenen mit einer zweijährigen, zinsfreien Rückzahlungsoption entgegenkommen. «Es kann nicht sein, dass der Netzbetreiber ungerechtfertigt bereichert wird», sagt dagegen Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß, der den Fall des Bauern vertritt, der am Donnerstag entschieden wird. Die Umlage stamme ursprünglich schließlich nicht vom Betreiber, sondern von den Verbrauchern.

Bislang teilen die Gerichte jedoch häufig die Ansicht des Netzbetreibers. So teilte etwa das OLG Schleswig zum ersten dort in dieser Sache entschiedenen Fall mit: «Die Pflicht zur Anmeldung traf allein den Beklagten.» Außerdem habe der Netzbetreiber den Bauern auf dem Fragebogen ausreichend informiert. Die Bundesregierung wiederum hatte das Rückzahlungsrecht Ende 2015 damit verteidigt, dass die Förderung mit der steigenden Zahl angemeldeter Anlagen sinkt.

Sven Nakat ärgert das. Schließlich hätten die Netzbetreiber den Strom ja auch regulär mit ihm abgerechnet. Nach der Anmeldung habe dabei erst mal niemand gefragt.

So funktioniert Solarstrom am eigenen Haus:

Quelle: YouTube/SconMarketing

Text: dpa/pvg