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691-Millionen-Euro-Klage: Muss RWE jetzt zahlen?

Foto RWE sieht sich mit einer 691-Mio-Klage konfrontiertSchuldet der Stromanbieter RWE einem russischen Oligarchen fast 700 Millionen Euro? Dieser ist zumindest davon überzeugt, denn 2008 hatten die Essener kurz vor einem geplanten Geschäft einen Rückzieher gemacht. Ob RWE wirklich Schadensersatz leisten muss, entscheidet das Oberlandesgericht Hamm.

Hamm - Im Millionenstreit zwischen der russischen Sintez-Gruppe des Oligarchen Leonid Lebedew und dem Essener Energiekonzern RWE sind nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamm noch schwierige rechtliche Probleme zu klären. Möglicherweise seien deshalb weitere Rechtsgutachten notwendig, deutete der Vorsitzende des 8. OLG-Zivilsenats am Montag (11. April) zu Beginn der Berufungsverhandlung an. Eine Entscheidung über diese Frage will das Gericht am 15. Juni verkünden.

RWE machte Rückzieher bei Übernahmevorhaben

Die Sintez-Gruppe hat RWE und den Ex-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Großmann auf Zahlung von 691 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Hintergrund ist ein geplatztes Geschäft im Jahr 2008. Damals hatten Sintez und RWE zusammen den russischen Stromversorger TGK-2 übernehmen wollen. Kurz vor der Abgabe eines Kaufangebotes hatte RWE jedoch einen Rückzieher gemacht.

In erster Instanz hatte das Essener Landgericht die Klage gegen RWE für unzulässig erklärt, weil ein Londoner Schiedsgericht den Streit bereits 2010 rechtskräftig entschieden habe. Die Klage gegen Großmann wurde zugelassen, weil der Ex-Vorstand in London nur als Zeuge beteiligt gewesen sei.

Viele Fragen sind noch offen

Sowohl Sintez als auch Großmann haben gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts Berufung eingelegt. Beide Seiten haben mehrere rechtliche Gutachten vorgelegt, um ihre Standpunkte zu bekräftigen. Den Richtern des 8. Zivilsenats reichen diese Einschätzungen jedoch möglicherweise nicht aus.

Fraglich ist unter anderem, ob der Schiedsspruch des London Court of International Arbitration (LCIA), nach dem RWE keinen Schadenersatz zahlen muss, auch den damaligen Vorstandsvorsitzenden einschließt. Auch die Frage, ob die in dem Vertrag vereinbarte Schiedsklausel unter englisches oder russisches Recht fällt, wollen die Richter möglicherweise noch mit neuen Gutachten klären lassen.

Unabhängig von dieser Millionen-Klage droht RWE auch von anderer Seite Ungemach. Mehr darüber lesen Sie im Beitrag über die Krise bei RWE.

Text: dpa/pvg