strom.preisvergleich.de

Steigende Strompreise: So einfach ist der Anbieterwechsel

Foto Steigende Strompreise: Zeit für den AnbieterwechselStromkunden in Deutschland stehen wieder einmal vor einem Preisanstieg. Der Grund: Die EEG-Umlage erhöht sich bald auf einen neuen Rekordwert. Doch mit einem Trick können steigende Strompreise umgangen werden. Die Verbraucher müssen nur richtig handeln und auf ihr Kündigungsrecht pochen.

Düsseldorf – Die Ökostrom-Umlage steigt - falls ein Stromanbieter deshalb die Preise erhöht, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also einfach den Anbieter wechseln, bevor die Preiserhöhung wirksam wird, erklärt Udo Sieverding, Energieexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einige Versorger verweigerten ihren Kunden in diesem Fall jedoch eine vorzeitige Kündigung. Sie argumentieren, dass Kunden eine Erhöhung hinnehmen müssten, wenn es um eine reine Weitergabe der EEG-Umlage geht. Verbraucher sollten sich dann aber nicht abwimmeln lassen, sondern auf ihr Recht pochen und sich im Streitfall an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

EEG-Umlage auf Rekordniveau

Im kommenden Jahr soll die Ökostrom-Umlage nach Informationen der Deutschen Presseagentur von derzeit 6,170 Cent auf die Rekordhöhe von 6,354 Cent pro Kilowattstunde steigen. Zum Hintergrund: Der Staat hat Besitzern von Ökostrom-Anlagen über 20 Jahre eine feste Vergütung garantiert. Durch die Umlage werden sinkende Preise an der Börse ausgeglichen. Dennoch sei nach Einschätzung von Sieverding nicht davon auszugehen, dass in der Folge die Strompreise für Kunden steigen. Die Energieunternehmer hätten bereits von den gesunkenen Börsenstrompreisen profitiert.

Bares Geld sparen

„Sollte es Stromversorger geben, die den Preis erhöhen, können Verbraucher dies als Einladung zum Wechseln nehmen“, sagt Sieverding. Denn auf dem Strommarkt herrsche ein „munterer Wettbewerb“. Wechseln Kunden aus der Grundversorgung in einen alternativen Tarif, können sie mehrere hundert Euro sparen. Die Kündigung ist jederzeit möglich, wenn Verbraucher eine Frist von zwei Wochen einhalten. Dennoch bezieht immer noch rund ein Drittel der Verbraucher Grundversorgung.

Auch wer Ökostrom beziehen will, muss nicht unbedingt mehr bezahlen. „Denn es gibt viele Ökostromanbieter, die sogar günstiger sind als der Grundversorger“, erklärt der Verbraucherschützer. Auch hier lohnt sich also ein Preisvergleich.

Text: dpa/tmn/pvg