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Urteil: So teuer ist der Strom für eine Hanfplantage

(Foto) Teurer Stromdiebstahl für HanfplantageGanz schön dreist: Ein Mieter manipulierte seinen Stromzähler, sodass er drei Jahre lang unbegrenzt Strom abzapfen konnte. Und den brauchte er in großen Mengen, denn er betrieb eine Cannabisplantage. Ein Gericht verdonnerte ihn zur Nachzahlung von 50.000 Euro.

Teurer Strom für Cannabisplantage

Im Jahr 2007 hatte ein Mann eine Wohnung gemietet, um dort eine illegale Cannabisplantage zu betreiben. Die berauschenden Pflanzen brauchen ein spezielles Klima und besondere Beleuchtung, damit sie gut gedeihen. Die hohen Stromkosten für die Pflege seiner Pflanzen wollte der Mieter allerdings nicht zahlen und manipulierte seinen Stromzähler. Der Betrug flog erst nach drei Jahren auf: Bei einer Durchsuchung fand die Polizei nicht nur die Cannabispflanzen, sondern auch eine Vielzahl an stromverbrauchenden Geräten. Daraufhin erhielt der Mieter eine Rechnung seines Stromversorgers über 50.000 Euro. Der Versorger hatte den Stromverbrauch jedoch nur geschätzt, weil er durch die Manipulation den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln konnte. Der Mieter wollte diese Kosten nicht zahlen.

Gericht gibt Stromanbieter Recht

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gab dem Stromversorger Recht (Az.: 19 U 69/11) und verurteilte den Mieter zur Nachzahlung der geschätzten 50.000 Euro für drei Jahre Stromdiebstahl. Das Gericht berief sich dabei auf die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), nach der ein Stromanbieter berechtigt ist, den Verbrauch eines Kunden zu schätzen. Dieser kann anschließend nachweisen, dass er weniger Strom verbraucht hat.

Keine Gnade für Stromdieb

Im vorliegenden Fall konnte der Angeklagte nicht nachweisen, dass er tatsächlich weniger Strom verbraucht hatte. Dennoch bestritt er den hohen Stromverbrauch. Er erklärte gegenüber dem Gericht, dass eine eigene Ermittlung des Stromversorgers nie stattgefunden habe und sich dieser nur auf „nicht begründete Angaben der Polizeibeamten“ stütze. Zudem bestritt er den Diebstahl-Zeitraum von drei Jahren und wies er darauf hin, dass zwischenzeitlich der Stromzähler ausgewechselt wurde. Hätte er diesen bereits manipuliert, hätte dies dem Techniker auffallen müssen. Das OLG Hamm folgte jedoch der Schätzung des Stromanbieters, die auf der polizeilichen Liste der beschlagnahmten Geräte sowie auf einem Sachverständigengutachten beruhte. Der gärtnernde Stromdieb muss also zahlen. Hätte er vorher nach einem günstigeren Stromanbieter gesucht, hätte er sich zumindest den Ärger wegen des Stromdiebstahls sparen können...