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Leitungsanschluss: Fehler können teuer werden

(Foto) Teurer AnschlussfehlerWegen eines Anschlussfehlers in der elektrischen Anlage liefert sich ein Stromkunde derzeit einen Rechtsstreit mit seinem Versorger. Wer muss dafür zahlen, wenn das Unternehmen den Strom falsch verkabelt und sein Kunde deswegen zu hohe Beiträge zahlt?

Teures Missgeschick

Fortlaufend werden in Deutschland Wohnungen und Häuser saniert und dabei auch neue Stromleitungen verlegt. Dabei kann es in seltenen Fällen zu Anschlussfehlern kommen, weil Stromkabel falsch miteinander verbunden sind. Diese können für Kunden jedoch teuer werden, wie ein aktueller Fall aus Bremen zeigt.

Strom für Nachbarn bezahlt

Neun Jahre lang hat ein Familienvater den Strom für einige Haushaltsgeräte seines Nachbarn mitbezahlt. 2002 wurden in dem Haus im Zuge einer Renovierung Waschräume im Keller eingerichtet und dabei offenbar Fehler bei der Verkabelung gemacht. Die Nachbarn des Geschädigten nutzten in ihrem Kellerraum Waschmaschine, Trockner und eine Tiefkühltruhe. 2004 bemerkte der Geschädigte, dass diese Geräte über seinen Stromzähler liefen, und beschwerte sich bei seinem Versorger Bremische. Dieser schickte einen Elektriker, der die Leitungsanschlüsse richtig legen sollte, zudem einigte sich der geschädigte Stromkunde mit seinem Nachbarn über eine Ausgleichszahlung in Höhe von 110 Euro. Doch damit war der Ärger nicht vorbei.

Mehr als 3.000 Euro Schaden

Wegen der stets steigenden Strompreise wunderte sich der Geschädigte zunächst nicht über seine hohen Stromkosten, doch im Jahr 2013 stellte er fest, dass der Fehler in der Verkabelung noch immer nicht behoben war und die Haushaltsgeräte der Nachbarn weiterhin an seinen Stromzähler angeschlossen waren. Die Bremische schickte wieder einen Elektriker, weigerte sich jedoch, dem Kunden eine Ausgleichszahlung zu leisten. Auch der Nachbar wollte diesmal nichts zahlen, daher zog der Geschädigte vor Gericht. Anhand seiner Jahresrechnungen, Verbrauchsmessungen und mithilfe der Verbraucherzentrale errechnete der Mann, dass er im Laufe der Jahre mehr als 3.000 Euro für den Stromverbrauch des Nachbarn bezahlt hatte. Obwohl die Sachlage klar zu sein schien, schlug das Gericht nur einen Vergleich vor, da der Kläger die fehlerhafte Verkabelung angeblich zu spät bemerkt habe und die Ansprüche teilweise verjährt seien.

Fehler umgehend melden

Wer den Verdacht hat, dass die Stromabrechnung nicht stimmt, sollte sich umgehend mit seinem Energieversorger in Verbindung setzen. Drei Jahre ab Ende des Abrechnungsjahres hat der Kunde Zeit, eine vermeintliche fehlerhafte Stromrechnung anzufechten, danach steht der Betrag fest. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Stromversorger, können Kunden die kostenlose Beratung der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen. Kann auch diese nicht vermitteln, bleibt noch der Weg zum Anwalt und Gericht.