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BGH entscheidet gegen Förderung ausländischen Ökostroms

(Bild) Stromrabatt EEGDie deutsche Förderung für Ökostrom (EEG-Umlage) erhitzt nicht nur hierzulande Gemüter, sondern weckt auch den Neid ausländischer Unternehmen. Schweden und Finnland ziehen vor den Europäischen Gerichtshof. Deutschen Verbrauchern drohen deshalb Milliardeneinbußen.

Kommen auf die Deutschen Belastungen in Milliardenhöhe zu? Dieses Schicksal droht, weil Schweden und Finnland vor dem Europäischen Gerichtshof Ökostromrabatte auch für Importstrom fordern. Konkreten Anstoß gab ein finnischer Windparkbetreiber, der seinen Strom nach Schweden liefert und von den dortigen Stromrabatten profitieren will. Fällt, wie die Experten erwarten, das Urteil zu Gunsten des Finnen aus, hätte dies Folgen für die ganze EU.

Stromrabatte zu Lasten der Verbraucher

Wie es den meisten Verbrauchern schon von der EEG-Umlage her bekannt sein dürfte, würde ein Urteil für europaweite Stromrabatte zu Lasten der Verbraucher ausfallen. Die Stromkosten würden ersten Berechnungen zufolge um bis zu 8,7 Milliarden steigen, würden alle Länder ihren Ökostrom in die Bundesrepublik exportieren, um wie die deutsche Industrie ebenfalls von den Stromrabatten zu profitieren. Ein paradoxer Weg: Die Stromrabatte in Deutschland waren dazu gedacht, die Haltungskosten der Wirtschaft gegenüber dem Ausland zu senken.

EuGH entscheidet über das EEG

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes fällt zugleich die Entscheidung über die Existenz des EEG-Gesetz. Entscheidet das Gericht für Stromrabatte auf exportierten bzw. nach Deutschland importierten Strom, wäre die EEG-Umlage hinfällig. Die Politik bräuchte dann einen neuen Weg, um die Haltungskosten des Industriestandorts Deutschland zu maßregeln. Das derzeitige EEG jedenfalls, würde nicht mehr funktionieren, da deutsche Verbraucher nicht die Energiewende für ganz Europa finanzieren können.

BGH entscheidet sich gegen Förderung

Entwarnung für die problematischen Prognosen kommt nun vom Europäischen Gerichtshof, der sich gegen die Förderung von ausländischem Ökostrom ausgesprochen hat. EU-Länder sind somit nicht verpflichtet, Energie aus erneuerbaren Quellen zu subventionieren. Damit entschied das Gericht sich zwar für eine Beschränkung des freien Warenverkehrs, sieht dies jedoch durch das hohe Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes gerechtfertigt.