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Steigende Strompreise: So trifft mich die neue EEG-Reform

(Bild) EEGKaum ein anderes Gesetz ist seit Monaten so oft in den Schlagzeilen wie das EEG. Einerseits sorgt das Gesetz für Ökostrom, andererseits gilt es als Zugpferd für steigende Strompreise. Die neue EEG-Reform soll diesen Effekt jetzt schwächen, aber das ist nur die halbe Wahrheit!

Wer bezahlt die EEG-Umlage bisher?

Die EEG-Umlage ist eine von mehreren Umlagen, die jeder private Verbraucher auf seinen Nettopreis (ca. 50% vom Gesamtpreis) für Strom aufgeschlagen bekommt. Dabei ist es unerheblich, ob der jeweilige Verbraucher überhaupt Ökostrom bezieht oder nicht. Jeder subventioniert den Ausbau von Ökostrom mit. Ausgenommen von der EEG-Umlage waren bisher lediglich Unternehmen, die einen besonders hohen Strombedarf aufweisen.

Weshalb nun die Reform?

Eine Reform des Erneuerbare Energien Gesetz steht schon lange zur Diskussion. Anlass gibt der steigende Strompreis, denn je mehr Ökostromanlagen in Betrieb gehen, desto mehr Geld wird benötigt, um sie zu subventionieren. Das führt zwangsläufig zu untragbaren Stromkosten für die Verbraucher, die ohnehin schon den Anteil der EEG-befreiten Industrie mittragen. Ein Beispiel: Von 2004 bis 2014 ist die EEG-Umlage von 0,41 Cent pro kWh um mehr als das Fünfzehnfache auf 6,24 kWh gestiegen!

Was beinhaltet die EGG-Reform?

Inhalt der EEG-Reform ist es nun, die garantierten Subventionen schleichend zu beenden. Die staatliche Vergütung für Ökostrom-Anlagen soll sinken. Auch soll der Ausbau Erneuerbarer Energien gedeckelt werden. Das bedeutet, es gibt ein vorgeschriebenes, maximales Wachstum dieses Sektors. Werden hingegen mehr Windräder oder Solaranlagen gebaut, gibt es dafür auch weniger finanzielle Unterstützung. Eine Lücke lässt die Reform aber: Werden alte Anlagen durch neuere, leistungsstärkere ersetzt, sind diese von der Deckelung ausgenommen.

Was ist mit dem Stromrabatt?

Auch der Stromrabatt, der bisher bestimmten Unternehmen sowie Eigenstromversorgern eingeräumt worden ist, wird beschnitten. Privathaushalte, die eigenen Strom produzieren müssen künftig eine Mindestabgabe leisten und sich somit an der EEG-Umlage beteiligen. Ausgenommen sind kleine, private Solaranlagen bis zu 10 Kilowatt.

Behält die Industrie ihren Stromrabatt?

Der Stromrabatt wird nicht nur für Privatleute gekürzt, sondern auch für Unternehmen. Der Grenzwert, ab welchem ein Unternehmen bislang von der EEG-Umlage befreit wurde, soll bis stufenweise um bis zu 25% steigen. Dabei gibt es je nach Branche verschiedene, neue Grenzwerte. Der aktuelle Rabatt von 5,1 Milliarden Euro soll dadurch gesenkt werden, was den privaten Verbraucher wiederum entlastet.

Wird der Strom wieder billiger?

Trotz der Entlastung, welche die EEG-Reform vorsieht, wird der Strompreis zunächst wohl aber nicht sinken. Die Prognose für 2015 lautet, dass die EEG-Umlage auf bis zu 6,86 Cent pro kWh steigt. Das ist nicht viel gegenüber dem jetzigen Stand, läppert sich jedoch spürbar. Die Entwicklung der EEG-Umlage hängt in diesem Fall nicht nur mit dem Ausbau erneuerbarer Energien zusammen, sondern auch mit dem Börsenstrompreis. Fällt der Preis an der Börse, muss die EEG-Subvention die Differenz ausgleichen, um den garantierten Vergütungen gerecht zu werden.

Bleibt mir als Verbraucher keine Wahl?

Sinkt die EEG-Umlage, steigt der Strompreis an der Börse. Sinkt der Strompreis an der Börse, steigt wiederum die EEG-Umlage. Das ähnelt einer Zwickmühle, in die wir da geraten sind. Haushaltsstromkunden haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die EEG-Umlage sowie die Börsenentwicklungen durch einen Anbieterwechsel zu kompensieren. In der heutigen Zeit ist diese Flexibilität unausweichlich, bestätigen auch Verbraucherschützer. Durch einen kostenlosen Stromvergleich lassen sich immerhin bis zu 720 Euro im Jahr sparen.