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Vertragslaufzeit

Als Vertragslaufzeit bezeichnen wir die mit dem Energieanbieter vereinbarte Bezugsdauer des Stroms zu einem bestimmten Tarif. Der Zeitraum variiert dabei je nach Anbieter. Laufzeiten zwischen 6 und 24 Monaten sind jedoch üblich. In der Regel bedarf es einer fristgerechten Kündigung seitens des Kunden, da sich andernfalls die meisten Energielieferverträge automatisch um eine vorher bestimmte Zeitspanne verlängern. Durch längere oder kürzere Vertragslaufzeiten von Stromlieferverträgen eröffnen sich Ihnen als Konsumenten unterschiedliche Vor- und Nachteile. Durch eine langfristige Vertragsbindung erhält der Energiekonzern mehr Planungssicherheit, zudem gibt es weniger An-, Ab- und Ummeldungen, was wiederum Zeit und Ressourcen spart. Bei Ihnen als Kunden schlägt sich dies häufig in einem geringeren Preis pro Kilowattstunde wieder. Oft erhalten Sie zudem eine Strompreisgarantie für einen bestimmten Zeitraum von 12 bis 24 Monaten angeboten.

Sollte dies nicht der Fall sein, und der Stromanbieter erhöht die Strompreise, so haben Sie als Kunde die Möglichkeit die Vereinbarung ungeachtet der restlichen Vertragslaufzeit einseitig zu kündigen. Darüber hinaus bieten viele Stromanbieter Wechselboni in unterschiedlicher Höhe an, welche meist auf den Abschlag über den Zeitraum der Vertragslaufzeit angerechnet werden. Die Zahlungsweise unterscheidet sich teils erheblich. Die gängigsten Formen sind die Monatliche, vierteljährliche und halbjährige Abschlagszahlung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Stromkunden generell eine Vertragslaufzeit von maximal einem Jahr Beizugehen, bei einer Kündigungsfrist von nicht mehr als einem Monat.