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Standardlastprofilverfahren

Bei der vom Stromanbieter festgelegten Koordinierung des Stromtransportes, bezeichnet der Begriff Standardlastprofilverfahren die Einteilung privater und gewerblicher Endverbraucher in standardisierte Verbrauchsprofile. Voraussetzung dabei ist, dass einzuteilende Betriebe oder Privatkunden sich mit ihrem Stromverbrauch innerhalb den vom Anbieter definierten Grenzen, bezüglich maximaler Leistungsspitzen (z.B. 500 kW pro Stunde) oder jährlichem Gesamtverbrauchs (z.B. 1,5 Mio kW/a) bewegen. Aus dieser Einschränkung leitet sich der Begriff Standardlastprofilverfahren ab.

Das Standardlastprofilverfahren geht davon aus, dass viele industrielle Betriebe, aber auch Büros, Arztpraxen oder öffentliche Einrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten, in den Tagesstunden einen nahezu konstanten Stromverbrauch haben, dafür abends, nachts und am Wochenende kaum Energie benötigen. Betriebe wie Tankstellen oder Gebäude mit großer Schaufensterfläche werden hingegen nachts hohe Verbrauchsraten haben. Die Standardlastprofilverfahren, derer sich die meisten Stromanbieter bedienen, basieren auf einer primären Einteilung in Privatkunden und gewerbliche Kunden.

In einer sekundären Einteilung werden diese in die letztendliche Standardprofilgruppe eingeteilt. Gewerbliche Kunden werden hauptsächlich nach ihren Tages- und Wochenrhythmus beurteilt, aber auch danach, ob eventuell regelmäßige Leistungsspitzen zu erwarten sind. Bei privaten Kunden hingegen spielt hauptsächlich die Größe des zu beliefernden Haushalts eine Rolle, so denn keine anderen Einschränkungen vorliegen. Das Standardlastprofilverfahren hilft Stromanbietern so, ihren Stromtransport zu koordinieren und durch diese Einteilung die unterbrechungsfreie Stromlieferung, die vom Endverbraucher erwartet wird, abzusichern.