Als Leistungsinanspruchnahme bezeichnen wir den Energie-Verbrauch elektrischer Geräte. Sobald wir also zum Beispiel das elektrische Licht einschalten, verbrauchen wir elektrische Energie und nehmen damit die Leistung des Stromversorgers in Anspruch. Die Leistungsinanspruchnahme ist die Grundlage für die Abrechnung durch die Stromanbieter. Je mehr Leistung wir in Anspruch nehmen, desto mehr dürfen wir zahlen. Bei der Messung der Leistungsinanspruchnahme wird binnen einer definierten Periode, meist viertelstündlich oder alle sechsundneunzig Stunden, der Verbrauch von Großkunden gemessen. Dies erfolgt durch eine gleichzeitige Messung von Strom und Spannung.
Die Leistungsinanspruchnahme ist im allgemeinen in Kilowatt angegeben und bemessen. Sie gibt an, welche Leistung der Stromkunde dem Stromnetz zu einem bestimmten Zeitpunkt entnimmt. Vor allem bei Großkunden führen die Energieversorger auf Wunsch auch eine Leistungsmessung durch, um die konkrete Leistungsinanspruchnahme durch den Kunden zu messen und damit die Strompreise zu berechnen. Bei dieser Leistungsmessung ergibt sich ein sogenannter Leistungsmittelwert, der der Berechnung der Srompreise zugrunde liegt. Die Messung der Leistungsinanspruchnahme erfolgt bei Gleichstromnetzen durch eine Multiplikation von Spannung und Strom. Bei Wechselstrom verwenden wir aufgrund der Phasenverschiebung zwischen Strom und Spannung verschiedene Messverfahren. Welche Messtechniken zum Einsatz kommen, hängt von der jeweiligen Fließrichtung und der Stromstärke ab. Bei der Leistung unterscheiden generell zwischen mehreren Arten: Wirk-, Schein- und Blindleistung.