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KWK-Umlage

Im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien wurde unter anderem die sogenannte KWK-Umlage eingeführt. Ziel der KWK-Umlage ist die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Durch den Einsatz dieser Technik z.B. in Blockheizkraftwerken kann die Energie viel besser ausgenutzt werden, da hier nicht nur Strom, sondern auch Wärme erzeugt wird. Die rechtliche Grundlage für die KWK-Umlage ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Im Jahre 2011 betrug die KWK-Umlage etwa 0,03 Cent pro Kilowattstunde. Ziel ist es, einen Ausgleich für die erhöhten Kosten zu schaffen, die durch den Betrieb von Blockheizkrafwerken entstehen, deren Form der Energienutzung teurer ist als der Betrieb normaler Kraftwerke und die Nutzung fossiler Energieträger zum Heizen.

Grund dafür sind die höheren Aufwendungen für den Transport der Wärme, der personalintensivere Betrieb sowie die notwendigen Ausgaben für den Bau und Betrieb der Anlagen. Die praktische Abwicklung der KWK-Umlage funktioniert folgendermaßen: Die erhöhten Kosten der Betreiber der Blockheizkraftwerke werden an die Betreiber der Übertragungsnetze weitergeben. Diese wiederum stellen die Kosten den regionalen Energieversorgern, also zum Beispiel den Stadtwerken, in Rechnung. 2012 wurde das Gesetz novelliert.

Unter anderem wurde jetzt auch die sogenannte Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung in das Gesetz aufgenommen, wodurch auch eine umweltfreundliche Klimatisierung durch die KWK-Umlage gefördert wird. Bis zum Jahre 2020 soll die Stromerzeugung aus KWK auf 25% des Stromverbrauchs gesteigert werden. Weitere Informationen zur EEG und KWK-Umlage.