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Kohlepfennig

Der Begriff Kohlepfennig ist ein historischer Begriff aus dem Bereich der Energieversorgung in Deutschland. Er bezeichnete einen Preisaufschlag auf Strompreise, der von den Stromverbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland während der Jahre 1974 bis 1995 zu zahlen war. Der Hintergrund lag damals in der politischen bzw. gesellschaftlichen Bedeutung des Steinkohleabbaus. Da dieser unter normalen Bedingungen im internationalen Vergleich nicht konkurrenzfähig gewesen wäre, sollte der Kohlepfennig diesen Wirtschaftszweig unterstützen und Preise reduzieren. Wie hoch die jeweilige Abgabe in Form des Kohlepfennigs war, hing von dem deutschen Bundesland ab, in dem der Verbraucher lebte bzw. in dem der Strom verbraucht wurde.

Je nach Land wurde ein anderer Prozentsatz auf den Strompreis aufgeschlagen. Ein Beispiel für die Höhe der Abgabe sind die Preise aus dem Jahr 1990: In diesem Jahr hob man die Höhe der Stromrechnung um durchschnittlich 8,25 Prozent an. Eingenommen wurden auf diese Art und Weise mehr als 5 Milliarden Deutsche Mark. Obgleich die Regierung seinerzeit plante den Kohlepfennig beizubehalten, entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 anders. Es entschied, dass der Kohlepfennig als Abgabe im Widerspruch zur deutschen Verfassung stand. Die Kernaussage der Begründung lautete, dass der einzelne deutsche Stromkunde keinerlei Pflicht zur Finanzierung des Steinkohleabbaus in der Bundesrepublik Deutschland habe. Somit schaffte man den Kohlepfennig im Jahr darauf - also 1995 - ab und startete die Subventionierung des Steinkohleabbaus über den allgemeinen Staatshaushalt.