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Was ist Hausstrom?

Der Begriff Hausstrom wird in der Regel als Synonym für die Bezeichnung Betriebsstrom verwendet. Hausstrom bezeichnet den Anteil des Stromverbrauchs in einem Haus, der durch einen gemeinschaftlich genutzten Stromverbrauch in einem Gebäude mit mehreren Wohnparteien anfällt. Die Abrechnung der hier entstehenden Kosten erfolgt standardmäßig über die Nebenkostenabrechnung, die der Vermieter an den Mieter stellt. Wie hoch die Kosten sind, hängt davon ab, wie umfangreich gemeinsame elektrische Anlagen im Haus sind.

Klassische Beispiele für Hausstrom sind die Kosten für eine Beleuchtung der Flure, Treppenhäuser, Gartenanalagen, der Kellerräume oder des gemeinschaftlich genutzten Trockenraumes im Dachgeschoss. Hinzu kommen auch Kosten durch Aufzugstechnik, elektronische Türöffnungssysteme, Klimaanlagen in Fluren, Klingelanlagen oder ähnliches. Eine genaue Aufschlüsselung, was alles in den Betriebs- oder Hausstromkosten erhalten ist, können Sie als Mieter auch von Ihrem Vermieter verlangen. Sind Sie Wohnungseigentümer können Sie sich hierzu auch an Ihre zuständige Hausverwaltung wenden.

Nutzt der Vermieter oder eine Partei einen Raum alleine oder fast ausschließlich, sollten Sie die Vertragskonditionen prüfen. Mieter können dann verlangen, dass der Anteil des dort verbrauchten Stroms nicht im Umlageverfahren allen Parteien im Haus belastet wird. Um die Kosten für den Hausstrom zu reduzieren, können Sie verschiedene Stromsparmaßnahmen berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise Systeme, bei denen sich das Licht nach einer gewissen Zeit von selbst wieder abschaltet. Diese Technik ist für einen Hausflur ebenso geeignet, wie für viele Kellerräume. Auch eine Bauweise, die viel Tageslicht in das Hausinnere hineinlässt, senkt Ihren Bedarf an künstlichem Licht. Zum Haus-Strompreisvergleich!

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