Auf jeder Stromabrechnung findet sich die Rechnungsposition Grundpreis. Manche Verbraucher fragen sich, warum dieser überhaupt anfällt und ob es nicht wesentlich einfacher ist, alle Kosten mit einem einheitlichen Arbeitspreis abzudecken? Diesem sehr einfachen Preismodell stehen aber die Preiswahrheit und -klarheit entgegen, die von den meisten Stromanbietern an Sie als Kunden kommuniziert werden. Deshalb sind die variablen Kosten pro geleisteter Kilowattstunde eindeutig vom allgemeinen Fixkostenblock getrennt ausgewiesen. Der Grundpreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die unabhängig vom Verbrauch alleine durch das Zustandekommen des Vertrages und die Bereitstellung der Infrastruktur und der Leistungen entstehen.
Im Grundpreis sind beispielsweise die Kosten für die Erstellung der Abrechnung, der Zahlungsverbuchung, sowie der allgemeinen Verwaltung enthalten. Obwohl die meisten Stromanbieter sehr effizient arbeiten, fallen trotzdem Umlagen für die Unternehmenszentrale an. Darüber hinaus ist im Grundpreis auch der für die Abrechnung notwendige Zähler enthalten. Die meisten Stromanbieter setzen dabei auf den bekannten Ferraris- bzw. Eintarifzähler klassischer Bauart. Ein weiterer Bestandteil ist eine Wartungspauschale für die Infrastruktur des Stromanbieters. Denn fällige Wartungen und Umbauten außerhalb des Bereiches des Hausanschlusses sind nicht einzeln abgerechnet, sondern zentral verbucht. Mit der Buchung als zusammengefasste Position, die Grundpreis genannt wird, werden also alle Abnehmer eines Tarifmodells unabhängig von der tatsächlichen Verbrauchsmenge an Kilowattstunden belastet. Im Rechnungswesen sind diese Posten als Fixkosten aufgeführt.