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Autostrom

Als Autostrom wird der Strom bezeichnet, der eigens für den Betrieb von Elektrofahrzeugen angeboten wird. Sogenannte E-Tankstellen oder entsprechende Stromzapfsäulen an normalen Tankstellen versorgen alle Arten von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit Energie. Dies können Elektroautos (Personenwagen und Nutzfahrzeuge) sein, aber auch Elektromotorräder oder Motorroller. Die Ladezeiten sind je nach Fahrzeugmodell und auch je nach Art der "Tankstelle" sehr unterschiedlich - von unter einer Stunde bis zu einem ganzen Tag. Damit der deutsche Energiemarkt nach dieser Novelle nicht von ausländischen Billiganbietern überrannt werden konnte, sicherte das Energiewirtschaftsgesetz den deutschen Anbietern ein Instrument zur Regulierung in Form der Auslandsschutzklausel zu. Somit konnten die ansässigen Energieversorger den Zufluss vom Ausland steuern und bei Bedarf den Netzzugang verwehren.

Die Auslandsschutzklausel durfte aber nur bei Ländern angewandt werden, dessen Liberalisierung nicht den Grad erreichte, wie in Deutschland hatte. Es konnte also kein Land, dessen Energiemarkt für ausländische Stromlieferanten noch verschlossen war, in Deutschland einfach Lieferant werden und seinen Strom anbieten. Denn die heimischen Energielieferanten hatten noch das Werkzeug der Regulierung, auf das sie sich berufen konnten. Die deutschen Netzbetreiber konnten also bei einer Anfrage aus dem Ausland, auf die Auslandsschutzklausel verweisen und den Verkauf des zumeist billigeren Stroms in Deutschland untersagen. Dieser Schutz wurde jedoch mit 31. Dezember 2006 aufgehoben und kann seitdem nicht mehr angewandt werden.