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Energieausweis: der Energiepass für Häuser

Energieausweis - Was ist das?

Erfahren Sie folgendem Ratgeber, was ein Energieausweis ist und was es damit auf sich hat. Der Umzug in eine neue Wohnung, ob gemietet oder gekauft, ist immer einer aufregenden Sache. Und wenn dann die neue Bleibe nicht nur schön, sondern auch günstig ist, dann scheint das doch perfekt. Manchmal trügt der Schein allerdings. Spätestens dann, wenn die erste Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert, kann es zu einem bösen Erwachen kommen. Die Heizkosten sind enorm hoch. Dabei hat man doch genauso geheizt wie in der alten Wohnung. Woher kommt jetzt dieser Betrag? In vielen Fällen liegt das schlichtweg daran, dass das Haus oder die Wohnung nicht so energieeffizient ist, wie die alte Bleibe. Doch glücklicherweise gibt es den Gesetzgeber. Er beschloss schon im Jahr 2008 den Energieausweis für Immobilien.

Mit dem Energieausweis haben Sie die Möglichkeit die Energieeffizienz einer Wohnimmobilie zu überprüfen, um nicht in einer Energie fressenden Wohnung zu landen.

1. Was ist der Energieausweis?

Wenn Sie eine neue Waschmaschine, einen Kühlschrank oder ein anderes Elektrogerät kaufen, dann ist dort immer ein Label angebracht, was Auskunft über den Stromverbrauch gibt. Unterteilt ist es in die Klassen A bis G, wobei A für die Musterschüler in Sachen Energieeffizienz steht. Für Häuser gibt es etwas Ähnliches. Hier geht allerdings die Skala bis zum H. Das H steht übrigens für Wohnimmobilien, die sehr verschwenderisch mit ihrer Energie umgehen. Wurde der Energieausweis bereits vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt, kann es sein, dass die Buchstaben fehlen. Hier erklärt eine Farbleiter, wie es mit der Energieeffizienz aussieht. Sie beginnt bei Rot, was ganz schlecht ist, geht über Gelb, also das Mittelmaß, bis hin zu Grün, was für einen richtig guten energetischen Zustand des Gebäudes steht. Aber Deutschland wäre nicht das Land der Bürokratie, wenn es so einfach mit dem Energieausweis wäre. Es gibt nämlich zwei Arten davon: den Bedarfs- und der Verbrauchsausweis.

2. Welche Art des Energieausweises ist besser?

Der Bedarfsausweis ist ein Qualitätsjäger. Er gibt darüber Auskunft, wie gut etwa die Gebäudehülle die Wohnräume dämmt und wie effizient die Heizungsanlage arbeitet. Auf Basis dieser und weiterer Daten gibt es Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis ist ein Quantitätsjäger. Er erfasst nämlich den Energieverbrauch des Gebäudes. Dafür benutzt er die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Ist also in den letzten drei Jahren eine Wohnung des Gebäudes leer gewesen, dann wird dieser Ausweis, auch einen geringeren Verbrauch anzeigen. Das Gebäude wirkt also energieeffizienter, als es wirklich ist. Die Bundesbehörde für Bauwesen hat im Jahr 2011 Mal ermittelt, wie groß die Differenz zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis ist. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Verbrauchsausweis im Schnitt einen 24 bis 30 Prozent geringeren Energiebedarf anzeigt als der Bedarfsausweis. Wenn Ihnen also ein Vermieter, Immobilienmakler oder Verkäufer beide Energieausweise für das Gebäude zeigt, nutzen Sie die Daten des Bedarfsausweises. Allerdings muss der Vermieter oder Verkäufer nicht beide Energieausweise erstellen lassen. Da der Verbrauchsausweis billiger zu bekommen ist, ist meist der auch nur vorhanden. Aber besser ein Energieausweis, als überhaupt keine Angabe zur Energieeffizienz.

3. Wie alt darf der Energieausweis sein?

Der Energieausweis darf maximal zehn Jahre alt sein.

4. Muss der Vermieter oder Verkäufer mir den Energieausweis zeigen?

Auf jeden Fall. Seit dem Jahr 2013 muss er, ohne dass Sie es verlangen müssen, vorgezeigt werden. Seit dem 1.Mai 2014 muss sogar der durchschnittliche Energiebedarf des Gebäudes, schon in der Immobilienanzeige stehen. Sie können also schon bei der Immobiliensuche die Energieeffizienz des Gebäudes als Suchkriterium einbeziehen.

5. Wer braucht keinen Energieausweis?

Gebäude, die eine Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern haben, benötigen keinen Energieausweis. Außerdem ist er für Baudenkmäler nicht verpflichtend. Allerdings nur solange, wie das Gebäude nicht modernisiert oder erweitert wird.