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Zahlungen bei Zwangsabschaltung

Unternehmen mit großem Energieverbrauch können künftig, im Falle einer Zwangsabschaltung, mit einer Ausgleichszahlung rechnen.

Das Bundeswirtschaftsministerium möchte einen fest geregelten Ausgleich für Industriebetriebe, die, zur Stabilisierung der Stromnetze, kurzfristige Abschaltungen in Kauf nehmen müssen. Dies gilt vor allem für Betriebe, die außerordentlich viel Strom verbrauchen, wie zum Beispiel Unternehmen der Chemieindustrie, Aluminium- und Zinkhütten, als auch Anlagen aus der Papier- und Glasherstellung.

Da diese Betriebe meist einen Verbrauch von mittelgroßen Städten haben, kann eine vorübergehende Abschaltung nötig sein, um die Stromnetze zu stabilisieren. Seit der Abschaltung der sieben Atomkraftwerke im letzten Jahr, müssen die Übertragungsnetzbetreiber öfter die Stromversorgung steuern, um Ungleichgewichte auszugleichen.

Laut Bundesnetzagentur kam es bisher noch nicht zu einer Zwangsabschaltung eines Unternehmens. Doch für den Fall, dass solch eine Situation eintritt, möchte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin, dass eine fixe Summe als Ausgleich für die Stromabschaltungen an die betroffenen Unternehmen gezahlt wird.