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Zählermiete

Die Zählermiete ist eine Gebühr für die Montage, Wartung und Ablesung von Verbrauchszählern. Für jede Verbrauchsstelle, ob Eigentum, Mietwohnung oder Gewerbebetrieb, sind Zähler oder Messuhren für Strom, Gas, Wasser oder Heizwärme notwendig, damit der Energieversorger den Verbrauch feststellen kann. Die Kosten, die dem Unternehmen in Verbindung mit den Zähleinrichtungen entstehen, fließen als Zählermiete in die Verbrauchsabrechnung ein. Manchmal wird diese Miete auch als Verrechnungspreis bezeichnet. Die Zähler sind meistens im Eigentum des Energieversorgers und sind von diesem auch technisch zu warten und wenn nötig auszutauschen.

Die Zählermiete soll die Kosten für diesen Aufwand decken. Hauseigentümer sind verpflichtet, Zähler zu installieren, können sich aber auch dafür entscheiden, die Geräte käuflich zu erwerben. Dann entfällt die Zählermiete, aber der Eigentümer ist in diesem Fall für die technische Unterhaltung der Geräte selbst verantwortlich. Die Kosten dafür fallen also trotzdem an. Dies gilt vor allem auch für die regelmäßige Eichung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und auch notwendig, denn es muss gesichert sein, dass die Geräte korrekte Verbrauchswerte feststellen. Der Kauf der Zähler führt also nicht zwingend zu einer Kosteneinsparung, weil die Zählermiete entfällt. Außerdem hat der Eigentümer ab Kaufdatum den organisatorische Aufwand für die Wartung der Messgeräte. Wer beabsichtigt, die Zähler in seinem Anwesen käuflich zu erwerben, sollte diese Dinge bedenken.