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Verbändevereinbarung

Als Verbändevereinbarung bezeichnen wir Vereinbarungen zwischen Vertretern von Industrieverbänden und denen des Energieunternehmens, die in Deutschland zwischen 1998 und 2004 gültig waren. Grundlage dafür war die Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 1998, in der Deutschland als damals einziges Land in Europa vorsah, dass beide Seiten sich über Netznutzungsbedingungen in Konsensverhandlungen einig sein sollten. Die so gebildeten Verbändevereinbarungen (kurz: VV) umfassten drei Entscheidungen zur Bestimmung der "Durchleitungsentgelte für elektrische Energie" und zwei bezüglich des "Netzzugangs bei Erdgas".

Derartige Verbändevereinbarungen hatte es bereits im Jahre 1979 schon einmal in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Allerdings waren diese rein privater Vertragsnatur und wurden ohne auch Berücksichtigung der staatlichen Marktregulierung erzielt. Es stellte sich jedoch heraus, dass die, ab 1998 erzielten Konsensentscheidungen, wie von internationaler Seite schon im Vorfeld befürchtet, weniger zu einer gerechten Wettbewerbersituation führten, als vielmehr bestehende natürliche Monopole verstärkten. Experten und Verbraucherverbände kritisierten das Festhalten der Politik am Prinzip des "verhandelten Netzzugangs" als ökonomischen Misserfolg und forderten staatliche Regulierungen der Verbändevereinbarungen, wie dies bereits in allen anderen EU-Ländern der Fall war. Im Jahre 2004 wurde auf Druck von EU-Vorgaben aus dem Jahre 2003 das Prinzip der Verbändevereinbarung geändert und im Jahre 2005 durch die Gründung der Bundesnetzagentur wieder durch eine staatliche Regulierungsbehörde ersetzt.