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Übertragungsnetzbetreiber

Übertragungsnetzbetreiber sind Unternehmen, die die überregionalen Stromnetze operativ betreiben. Darüber hinaus sorgen sie für die Wartung und Instandhaltung dieser Netze und gewähren Stromhändlern sowie -lieferanten diskriminierungsfrei den Zugang zu diesen Netzen. Zudem sind die Übertragungsnetzbetreiber auch für die Beschaffung der notwendigen Regelenergie zuständig, um die Stromversorgung auch bei eventuellen Netzschwankungen problemlos aufrechterhalten zu können. Bei den Übertragungsnetzen handelt es sich um sogenannte natürliche Monopole, deren Betreiber staatlicher Aufsicht unterliegen. 2006 wurde das Energiewirtschaftsgesetz erneuert, so dass Modell des "regulierten Netzzugangs" in Kraft getreten ist. Damit wurde die Bundesnetzagentur ermächtigt, die Übertragungsetzbetreiber zu regulieren.

2010 trat eine weitere Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft, womit weitgehende Entflechtungsauflagen beschlossen wurden. Eine Richtlinie der Europäischen Union hatte die Umwandlung der vorher integrierten Netzbetreiber in sogenannte "eigentumsrechtlich entflochtene oder unabhängige Transportnetzbetreiber" gefordert. Ziel war es, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ermöglichen. Die Übertragungsnetzbetreiber waren zu diesem Zeitpunkt meist Tochterunternehmen der Stromkonzerne. Sie erhielten die Auflage, sich sowohl im Namen als auch im Außenaufritt von den Vertriebsaktivitäten ihrer Konzernmütter abzugrenzen. In der Praxis führte dies dazu, dass viele internationale Stromkonzerne ihre als Übertragungsnetzbetreiber fungierenden Tochterunternehmen verkaufen. Heute sind die deutschen Höchstspannungsleitungen im Wesentlichen im Eigentum von vier Übertragungsnetzbetreibern: Tennet TSO, 59 Hertz Transmission, Amprion und Transnet BW.