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Stromeinspeisungsvergütung

Stromeinspeisungsvergütung ist die Bezahlung elektrischer Energie, die von privaten Erzeugern ins Stromnetz eingespeist wird. Vergütung für Energie steht nicht nur den Stromversorgern zu, sondern jedem, der Strom produziert und ihn zum allgemeinen Verbrauch zur Verfügung stellt. Das gilt auch für Privatpersonen oder Gewerbetreibende. Die Frage, ob und wie dieser Personenkreis Strom produzieren und verkaufen kann, stellte sich früher nicht. Erst durch die Entwicklung und Verbreitung der Photovoltaik wurde es praktisch für jedermann möglich, Strom zu erzeugen. Damit war die Stromeinspeisungsvergütung automatisch ein Thema, denn Strom ist ein Wirtschaftsgut wie viele andere auch und hat einen Marktwert.

Folglich steht auch jedem, der Strom herstellt und ins Netz einspeist, dafür eine Vergütung zu. Photovoltaikanlagen dienen vordergründig der dezentralen Stromerzeugung, d.h. jeder Betreiber einer solchen Anlage nutzt sie zunächst zur Deckung des eigenen Strombedarfs. Produktionsüberschuss steht aber zur Einspeisung ins Stromnetz zur Verfügung und trägt dank der Stromeinspeisungsvergütung zur Amortisation der Photovoltaikanlage bei. Die Höhe der Stromeinspeisungsvergütung ist unterschiedlich geregelt. Sie wird aber für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert und der regionale Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, privat erzeugten Strom abzunehmen, also praktisch Kunde des privaten Erzeugers zu werden und natürlich auch die Stromeinspeisungsvergütung zu zahlen. Das Erneuerbare Energien Gesetz legt dies fest und ist damit Bestandteil der Förderpolitik für erneuerbare Energien.