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Mindestumsatz

Der Mindestumsatz ist ein Begriff, der in etwas abgewandelter Form bei vielen Stromtarifen auftaucht. Im Gegensatz zu manchen Versandhäusern gibt es aber keinen sog. Mindestbestellwert, unter dem gar keine Lieferung erfolgt. Vielmehr werden die Kosten für den Strombezug meist in unterschiedliche Bestandteile aufgeteilt: Es gibt einerseits einen Grundpreis für den Stromanschluss an sich und dann die an den Bezug der Stromleistung gekoppelten Entgelte.

Der Mindestumsatz ist daher ein individuell zwischen dem Stromunternehmen und den Kunden vereinbartes Vertragsmerkmal. Dieser beschreibt beispielsweise einen bestimmten Mindestjahresverbrauch an Strom, ab dessen Überschreiten der Arbeitspreis für den Strom sinkt. Dieser Mindestumsatz ist also in etwa mit der Rabattstaffel bei manchen Unternehmen oder einer Art Großkundenrabatt zu vergleichen. Den Mindestumsatz für das Erreichen einer höheren Rabattstufe gibt es als Vertragsmerkmal sowohl beim Strombezug für Gewerbekunden als auch für Privatkunden. Eine andere Variante des Mindestumsatzes ist die Spezialisierung von Unternehmen nur auf Gewerbekunden und Unternehmen. Hier sieht die Unternehmensstrategie vor, dass Sie sich als Privatkunden doch besser an andere Unternehmen wenden sollten. Der Mindestumsatz in dieser Form stellt keine Gefahr für die Versorgungssicherheit der Menschen dar, denn es gibt ja den zusätzlichen Anspruch auf die Strombelieferung im Rahmen der Grundversorgung bzw. der Daseinsvorsorge. Damit ist der Mindestumsatz eher als eine rechnerische Größe verschiedener Tarifmodelle bzw. Rabattstufen azusehen.