Die Messperiode bezeichnet eine Zeitspanne, in der wir messen, wie viel Strom von einem Verbraucher aus dem Versorgungsnetz abgerufen wurde. Diese Zeitspanne wiederholt sich permanent, damit über den zeitlichen Verlauf die mittlere in Anspruch genommene Leistung berechenbar ist. In der Elektrizitätswirtschaft hat sich hierbei die Viertelstunde als gängige Messperiode durchgesetzt. Seitdem der Gesetzgeber von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verlangt, dass die entstehenden Betriebskosten möglichst gerecht auf alle Kunden des Unternehmens zu verteilen sind, müssen die in Rechnung gestellten Kosten entsprechend transparent dargestellt sein. Neben dem gesamten Stromverbrauch eines Kunden ist auch die beanspruchte Höchstleistung ein wichtiges Kriterium bei der Berechnung der Stromkosten und der schlussendlichen Abrechnung.
Um diese Höchstleistung möglichst genau und fair zu dokumentieren, unterteilen wir die Messung des Stromverbrauchs in einzelne Messperioden. Bei einer Dauer von 15 Minuten pro Messperiode an 365 Tagen im Jahr kommen somit 35.040 Messperioden pro Jahr zustande. Während dieser Messperioden wird der Betrag des kompletten Verbrauchs aufgezeichnet und anschließend durch die Messperiodendauer geteilt. So errechnen wir den mittleren Verbrauch für jede Messperiode. Durch dieses Verfahren gewährleistet die EVU, dass die entstehenden Stromkosten gerecht auf alle Kunden verteilt werden und die Kosten auch entsprechend der Verursachung den einzelnen Verbrauchern ordnungsgemäß zugeteilt werden können.