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Konzessionsabgabe für Strom

Die Konzessionabgabe ist der Betrag, der an eine öffentliche Stelle zu zahlen ist, wenn diese eine Konzession bzw. eine Erlaubnisbescheinigung ausstellt. In der Regel findet der Begriff im Zusammenhang mit Energie- oder Wasserversorgung Verwendung. So zahlt ein Energieversorgungsunternehmen (kurz EVU) oder ein Wasserversorgungsunternehmen (kurz WVU) eine Konzessionsabgabe an die jeweilige Stadt oder Gemeinde, wenn es dort Leitungen verlegen und betreiben möchte. Für deutsche Städte und Gemeinden ist die Konzessionsabgabe eine wichtige Einnahmequelle. So liegen die Einnahmen pro Jahr in Deutschland bei drei bis vier Millionen Euro. Alleine in einer einzigen größeren Stadt können die Beträge leicht einen Wert von 50 Millionen Euro in einem Jahr ausmachen. Die rechtliche Grundlage für die Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zu finden.

Darüber hinaus wird zwischen dem Energieversorger bzw. dem die Konzession erwerbenden Unternehmen und der Gemeinde ein spezieller Vertrag abgeschlossen. Diesen bezeichnen wir als Konzessionsvertrag. Dabei regelt der Konzessionsvertrag die Einzelheiten der Zusammenarbeit, die genauen Konditionen und Rahmenbedingungen vor Ort. Geht es bei den Konzessionsabgaben um Strom oder Gas, hat sich die Berechnung je Kilowattstunde bewährt. Diese sind dann auch Grundlage für die Preisfindung beim Verkauf der Energie an den Endverbraucher. Bei Strom und Gas gibt es in Deutschland auch abrechenbare Höchstbeträge, die in einer eigenen Verordnung geregelt sind.

Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden lag im Jahr 2021 bei 0,11 Cent pro kWh Strom. Im Jahr 2022 betrug die Abgabe ebenfalls 0,11 Cent pro kWh. Dies gilt auch für das Jahr 2023.