28.05.2024
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Ampel-Koalitionspartner auf ein umfangreiches Gesetzespaket zur Förderung der Solarenergie geeinigt. Das "Solarpaket 1" soll den Ausbau der Photovoltaik (PV) deutlich beschleunigen und damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Am 16.05.2024 trat der Gesetzesentwurf größtenteils in Kraft.
Das Solarpaket 1 ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Erwartet wird, dass das Solarpaket 1 zu einem deutlichen Anstieg der installierten Photovoltaikleistung in Deutschland führen wird. Das Ziel: bis zum Jahr 2030 sollen 215 Gigawatt Solarleistung hinzukommen.
Das kürzlich verabschiedete Solarpaket 1 will wichtige Veränderungen für die Förderung der Solarenergie in Deutschland bringen. Es soll den bürokratischen Aufwand beim Bau von Solaranlagen reduzieren, finanziellen Anreize bieten und die Installation erleichtern. Um welche Maßnahmen es dabei konkret geht, erfahren Sie hier.
Ein zentraler Punkt des Solarpakets ist die Förderung von Balkonkraftwerken. Diese kleinen PV-Anlagen können an Balkonen oder Geländern installiert werden und eignen sich besonders für Mieter, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen möchten. Die Bundesregierung will die Installation von Balkonkraftwerken mit mehreren Maßnahmen erleichtern und fördern:
Neben der Förderung von Balkonkraftwerken enthält das Solarpaket noch weitere Maßnahmen für Mieter. Mit der “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” sollen Mieter in Mehrfamilienhäusern künftig den Solarstrom ihrer Hausanlage direkt nutzen können und die bisherige umständliche Einspeisung über das allgemeine Stromnetz entfällt. Ebenso werden die Abrechnungsmodalitäten und die rechtzeitige Ankündigung von Versorgungsunterbrechungen nun genau geregelt. Zusätzlich sollen Mieter selbst einen günstigen Tarif für Strom abschließen können, der nicht durch den PV-Strom gedeckt ist. Darüber hinaus soll künftig auch Mieterstrom aus Anlagen wie Gewerbegebäuden oder Garagen gefördert werden, wenn dieser direkt verbraucht und nicht durch das allgemeine Netz geleitet wird. Dabei sollen mehrere Anlagen zusammengeschlossen werden können, um die hohen technischen Anforderungen zu reduzieren.
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Die Direktvermarktung von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt entfällt. Unter dem Begriff der Direktvermarktung versteht man den Verkauf von selbst erzeugten Solarstroms an der Strombörse oder direkt an Endkunden, anstatt ihn in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dafür die EEG-Vergütung zu erhalten. Zukünftig sollen die Überschussmengen nun ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber weitergegeben werden. Mit dem Beschluss des Bundestages wird auch die Einspeisevergütung für gewerbliche PV-Dachanlagen bis 750 Kilowatt erhöht. Diese müssen künftig an Ausschreibungen teilnehmen, zu diesem Zweck werden die Ausschreibungsmengen erhöht.
Das Solarpaket 1 ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Solarenergie in Deutschland. Privatkunden profitieren von weniger Bürokratie und verbesserten finanziellen Anreizen, die die Installation von Solaranlagen attraktiver und wirtschaftlicher machen sollen. Gewerbliche Kunden erhalten erweiterte Fördermöglichkeiten und profitieren von Änderungen bei der Direktvermarktung. Diese soll den Verkauf von Solarstrom vereinfachen und lukrativer machen. So will das Paket dazu beitragen, die Energiewende zu beschleunigen und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu stärken und somit Deutschland bis 2045 hoffentlich klimaneutral zu machen.
Antonia Genßler
Als Content-Managerin & Vergleichsexpertin berichtet Antonia über spannende Themen im Energie- & DSL-Bereich und informiert Sie über alle Neuigkeiten auf dem Markt!