14.01.2022
Die aktuelle Energiemarktkrise hat bereits mehrere Energieversorger in die Pleite geführt. Infolge von Lieferstopps gingen Tausende Stromkunden in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger. Und genau hier lauerte die große Überraschung. Da die Strom-Beschaffungskosten der regionalen Grundversorger mit der Erhöhung der Börsenstrompreise stark gestiegen sind, haben die Grundversorger separate Grund- und Ersatzversorgungtarife für Neukunden geschaffen. Dabei sind extrem hohe Strompreise entstanden, die es so noch nicht in Deutschland gegeben hat.
Die Stadtwerke Pforzheim (SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co.KG) haben mit einem Arbeitspreis von 1,0766 Euro pro Kilowattstunde Strom einen Rekordstrompreis von durchschnittlich 1,12 Euro pro kWh inklusive Grundpreis erreicht. Der Preis gilt jedoch nur für Neukunden. Als bisheriger Bestandskunde in der Grundversorgung zahlen Sie weiterhin einen durchschnittlichen Preis von 36,06 Cent pro kWh. Damit ist der Ersatzversorgungstarif für Neukunden mehr als drei Mal so teuer wie für Bestandskunden (Stand: 11.01.2022).
Die genannten Preise beziehen sich auf einen Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh im Niederspannungsnetz mit einem konventionellen Stromzähler und richten sich ausschließlich an Privatkunden. Weitere Extrempreise in der Grund- und Ersatzversorgung gibt es u. a. bei der Energieversorgung Sehnde GmbH und der Stadtwerke Düren GmbH, die beide einen durchschnittlichen Strompreis von über 1 Euro pro kWh Strom anbieten. Auch hier gibt es starke Preisunterschiede zu den Bestandskundentarifen. Die Preise der Ersatzversorgung sind so hoch, dass es unrealistisch ist, dass Neukunden in solch teuren Tarifen länger verweilen. Sie sollten sich einen günstigen Stromtarif suchen und wechseln.
Diese Frage wird gegenwärtig kontrovers diskutiert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert die Ungleichbehandlung von Kunden und hat sich gegen eine Aufspaltung der Energietarife ausgesprochen. Die Verbraucherzentrale sieht hier einen Verstoß gegen geltendes Energierecht und hat bereits Unternehmen wegen angeblich überhöhter Preise abgemahnt. Dazu gehören u. a. die Kölner RheinEnergie und die Stadtwerke Gütersloh.
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Autor: Norman Peetz