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Rechtswidrige Erhöhung der Stromtarife?

Stromtariferhöhung rechtswidrig?Bereits im Juli 2013 hatte der Bundesgerichtshof gewisse Preisanpassungsklauseln in Gassonderverträgen des Energieversorgers RWE für nichtig erklärt. Nun halten Rechtsexperten die massiven Erhöhungen der Stromtarife in der vergangenen Zeit ebenso für ungesetzlich.

Fehlende Transparenz von Gaspreiserhöhungen

Der Grund für das Urteil des BGH waren Klagen der Verbraucherzentrale NRW. Diese hatte bemängelt, dass die bis 2006 verbindlichen Vertragsbestimmungen des Versorgers RWE nicht vorsehen, den Verbraucher über Gaspreiserhöhungen umfassend zu informieren. Nachdem der BGH diesen Rechtsfall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hatte, wurden die Klauseln zur Preisanpassung nach Maßgabe des EuGH für nichtig erklärt, sofern diese nicht transparent „Anlass, Voraussetzung und Umfang“ der Preiserhöhung anführten.

Klauseln auch bei Verträgen für Strom

Diese Preisanpassungsklauseln beinhalten nun wohl nicht nur Verträge für Gas, sondern auch solche für Strom, so berichtet der „Spiegel“. Nach Meinungen von Juristen basierten die zahlreichen Anhebungen der Stromtarife auf derartigen Anpassungsbestimmungen, die mit europäischen und deutschen Gesetzen nicht mehr konsistent sind. Ebenso wie betroffene Gaskunden könnten nun auch Verbraucher von Strom bestimmte Rückforderungsansprüche geltend machen. Wer gegen Erhöhungen der Stromtarife vorgehen und sein Geld zurückfordern möchte, ist am besten beraten, dagegen unverzüglich Klage einzureichen. Das Urteil des BGH bezog sich vor allem auf so genannte Sonderverträge. Ein Sondervertrag stellt jenen Vertrag dar, der über den Grundversorgungstarif hinaus mit einem Stromanbieter geschlossen wird.

Folgen für Energieversorger

Ob und inwiefern die Vertragsklauseln der Stromtarife gegen europäisches und deutsches Recht verstoßen, wird wohl erst noch genauer zu prüfen sein. Sollte sich allerdings herausstellen, dass dies der Fall ist, könnte das den deutschen Stromversorgern teuer zu stehen kommen. Laut „Spiegel“ könnten Millionen deutsche Stromkunden Anspruch auf Rückzahlung erheben. Diese Thematik kommt sowieso zu einem äußerst kritischen Zeitpunkt für die deutschen Energieversorger auf. Derzeit ist nicht klar, wie die neue Bundesregierung energiepolitisch agieren wird. Aus Sicht konventioneller Stromanbieter wäre eine Eindämmung des Zubaus von Ökostromanlagen sowie die Reformierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz wünschenswert. Ebenso erhoffen sie sich vom Bund Zuschüsse in Milliardenhöhe für ihre Kraftwerke, die stetig weniger ausgelastet sind Denn durch die zunehmende Produktion von Ökostrom rentiert sich konventioneller Strom kaum noch. Erst jüngst verkündete die Energiebranche Gas- und Kohlekraftwerke 2013 bundesweit zu schließen, insgesamt sollen 26 Blöcke stillgelegt werden. Bei dieser Debatte leuchtet ein, dass ein erneutes Urteil vom BGH über die Unrechtmäßigkeit der Vertragsbestimmungen beim Strom den Versorgern zusätzlich einen herben Schlag versetzen würde, sollten sie zu Rückzahlungen verpflichtet werden. Nichtsdestotrotz haben Verbraucher ein Recht auf Klärung dieses Sachverhalts.