KfW stoppt Förderprogramm Nach dem Start am 26. September 2023 ist der Fördertopf nach nur einem Tag völlig ausgeschöpft. Wegen zu hoher Nachfrage sind alle Mittel kurz nach Programm-Start bereits vergeben. |
Ab Herbst 2023 gibt es wieder eine neue Wallbox-Förderung für private Elektrofahrzeuge. Darin werden nicht nur Wallboxen, sondern auch Solaranlagen und Stromspeicher sowie deren Kombination gefördert. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind dabei möglich! Die Bundesregierung stellt bis zu 500 Millionen Euro für Antragsteller über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.
Zum 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“, das für die Kombination von Ladestationen, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher greift. Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden können ab diesem Zeitpunkt über das KfW Zuschussportal eine Finanzspritze von bis zu 10.200 Euro beantragen. Besonders gefördert werden dabei Ladestationen in Verbindung mit einer Solaranlage und eines Stromspeichers. Die besondere Voraussetzung für die Förderung: Der Besitz oder die Bestellung eines Elektrofahrzeugs.
Förderung | Details | Höhe des Zuschusses |
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Wallbox | min. 11 kW Ladeleistung inkl. aller Installationen | 600 € |
Wallbox mit bidirektionaler Ladefähigkeit | inkl. aller Installationsarbeiten | 1.200 € |
Photovoltaikanlage | min. 5 kWp Spitzenleistung inkl. aller Installationsarbeiten | 600 € pro kWp, max. 6.000 € |
Solarstromspeicher | min. 5 kWh Speicherkapazität inkl. aller Installationsarbeiten | 300 € pro kWp, max. 3.000 € |
Quelle: KfW
Die maximale Förderung für Ihr Projekt beträgt 10.200 Euro, die direkt auf Ihr Konto überwiesen werden. Unterschreiten die Kosten Ihres Vorhabens den Zuschussbeitrag, ist eine Förderung nicht möglich. Im September wird von der KfW eine Liste mit den förderbaren Wallboxen veröffentlicht.
Wallbox, PV-Anlage sowie Solarstromspeicher werden neu beschaffen
Zum Zeitpunkt des Antrags wurde noch keine dieser Komponenten bestellt
Sie besitzen ein reines Elektroauto, das entweder auf Sie oder eine im selben Haushalt lebende Person zu gelassen ist oder Sie haben ein E-Auto bereits bestellt, wenn Sie den Antrag stellen
Bei privatem Leasing eines Elektroautos muss der Leasingvertrag mindestens eine Laufzeit von 12 Monaten haben
Sie wohnen bereits in einem bestehenden Wohngebäude.
Ab dem 26. September 2023 können die Förderanträge im Förderportal gestellt werden. Sobald ein Link zum Antrag zu Verfügung gestellt wurde, wird er hier veröffentlicht. Wie Sie den Zuschuss beantragen, erklären wir Ihnen hier:
Als ersten Schritt müssen Sie einen Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Dieses ist ab dem 26.09.2023 für Sie verfügbar. Erst danach empfehlen wir Ihnen, Ihre Bestellung für Wallbox, Photovoltaikanlage oder den Solarstromspeicher aufzugeben oder Verträge für Lieferung und Leistung abzuschließen.
Wenn Sie die Bestätigung für die Förderzusage erhalten haben, können Sie problemlos die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Speicher zu bestellen und die Installation in Auftrag zu geben.
EnBW bündelt daraufhin mehrere Antragsteller und leitet sie an das Umweltbundesamt weiter. Dort werden die CO₂-Einsparungen überprüft und zertifiziert. Nach erfolgreicher Zertifizierung zahlt EnBW die 280 € Prämie als Festbetrag an Sie aus. In der Regel erhalten Sie die Prämie innerhalb weniger Wochen nach dem Upload Ihrer Unterlagen.
Nach dem Upload Ihrer Daten werden die Angaben vom KfW geprüft und Sie erhalten Ihren Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Nicht nur mittels KfW 442 können Sie Ihre Wallbox fördern lassen, auch einzelne Bundesländer fördern Privatleute und Unternehmen beim Bau neuer Ladeinfrastrukturen.
Wallbox-Förderung NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Förderprogramm Progres.NRW, das Zuschüsse für den Kauf und Einbau von Ladestationen gewährt. Privatpersonen können hier einen Bonus von bis zu 1.500 Bonus erhalten, wenn sie zusätzlich in eine Photovoltaik-Anlage investieren.
Wallbox-Förderung Baden-Württemberg
Auch Baden-Württemberg unterstützt Firmen und Privatpersonen über die L-Bank mit Fördermitteln: Die Förderbank des Landes verspricht Unterstützung für den Kauf eines E-Autos oder einer Wallbox. Voraussetzung dafür ist eine eigene Photovoltaik-Anlage. E-Autos werden mit einem Betrag von 1000 € gefördert, wenn Sie eine Wallbox kaufen, mit 500 €.
In einigen Städten bieten die Energieversorger ihren Stromkunden die Möglichkeit von Fördermitteln zu profitieren: Finanzielle Anreize wie Rabatte beim Wallbox-Kauf, finanzielle Unterstützung bei der Installation der Wallbox oder vergünstigter Strom sind einige Beispiele davon. Hier eine Übersicht über aktuelle Förderungen der einzelnen Städte und Gemeinden:
Stadt/Gemeinde | Förderung | Zuschuss/Bedingung | Anbieter |
Dachau | 125 € | Kauf einer Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 € über 5 Jahre auf die Stromrechnung | Stadtwerke Dachau |
Düsseldorf | max. 50 % der Gesamtkosten | Besitz eines E-Autos, Photovoltaik-Anlage oder Bezug von Ökostrom | Umweltamt Düsseldorf |
Frankfurt/Oder | 500 € | Kauf eines E-Autos bei Bezug von Strom über die Stadtwerke | Stadtwerke Frankfurt/Oder |
Grünwald | max. 3.500 €/Ladepunkt | Einbau & Beratung einer Wallbox | Gemeinde Grünwald |
Hannover | 100 € | für eine Wallbox beim Bezug von Ökostrom | Enercity |
München | max. 40 % der Anschaffungsnettokosten; Installation bis zu 500 €/Ladepunkt | Normal- & Schnellladestationen, Planung, Montage und Installation | Stadt München |
Kreis Segeberg | max. 75 % der förderfähigen Kosten | Wallbox inkl. Erdarbeiten und Installation | Kreis Segeberg |
Stuttgart | max. 1000 €/Ladepunkt; max. 5000 €/Netzanschluss | vorgelagerte Infrastruktur für min. 2 Ladepunkte | Stadt Stuttgart |
Quelle: ADAC
KfW 442 löst die beiden Förderprogramme KfW 440 und KfW 441 ab: Seit Oktober 2021 ist das KfW-Förderprogramm 440 für private Wallboxen ausgelaufen, ab Januar 2023 die KfW 441 Förderung für Ladestationen im unternehmerischen Umfeld. Die Einzelheiten zu den abgelaufenen Förderungen gibt es hier im Überblick:
KfW 440 für Privatleute
Die KfW-Förderrichtlinie 440 „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bezuschusst die Installation und Nutzung privater Wallboxen. Bis Ende Oktober 2021 konnten sich E-Fahrer eine Förderung von bis zu 9.000 Euro sichern.
Das Programm umfasst den Zuschuss einer Wallbox, dem System für das Energie- und Lademanagement sowie der Installation durch einen Elektriker. Die Voraussetzungen dafür war, dass die Gesamtkosten mindestens 900 € betragen. Dafür gab es einen pauschalen Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt. Bei der Installation mehrerer Ladestationen musste die genaue Anzahl schon bei der Antragstellung und vor Beginn der Installation angegeben werden. Auch dort erfolgte die Beantragung über das Portal der KfW.
KfW 441 für Unternehmen
Für Unternehmer kamen bis Ende 2022 die KfW Förderung 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“ infrage. Ab dem 01. Januar 2023 ist diese ebenfalls ausgelaufen. Bis Ende 2021 konnten Sie hierfür Ihren Antrag stellen – Ihre Nachweise konnten noch bis Ende Dezember 2022 eingereicht werden.
Förderfähig waren dabei Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen mit ihren Firmen- und Privatfahrzeugen. Auch hier betrug der Zuschuss 900 € pro Ladepunkt. Die Voraussetzung hierfür war, dass die Ladestationen nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf dem Betriebsgelände befinden.
Antonia Genßler
Als Content-Managerin & Vergleichsexpertin berichtet Antonia über spannende Themen im Energie- & DSL-Bereich und informiert Sie über alle Neuigkeiten auf dem Markt!