Die Stromversorger-Wechsel-Hilfe von PREISVERGLEICH.de geht auf wichtige Fragen und Antworten rund um den Stromwechsel ein. Erfahren Sie, wie und wann Sie Ihren Versorger wechseln können und was Sie dabei alles beachten sollten. Finden Sie wichtige Informationen zur Wechsel-Dauer, Antrag-Stellung, Zählernummer und Versorger-Kündigung.
Das hängt davon ab, ob Sie sich noch in einem aktiven Vertragsverhältnis mit Ihrem Stromversorger befinden. Falls dem so ist, sollten Sie in Ihren Unterlagen nachsehen, welche Kündigungsfrist Sie haben und wie lang Ihre Mindestvertragslaufzeit ist. Wenn Ihr Vertrag nicht mehr aktiv ist, sind Sie Kunde in der örtlichen Grundversorgung. Das heißt, dass Sie keine Mindestvertragslaufzeit haben und eine 14tätige Kündigungsfrist gilt. Demnach können Sie Ihrem Stromversorger nach Ablauf von zwei Wochen wechseln.
Der Wechsel Ihres Stromanbieters kann einige Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Nach einer erfolgreichen Übermittlung Ihres Wechselauftrages durch PREISVERGLEICH.de können Sie sich direkt an den Versorger wenden. In der Regel kommt Ihr neuer Versorger selbst auf Sie zu, um Ihnen die Wechseldaten zu Ihrer neuen Stromversorgung mitzuteilen.
Eine Belieferung kann erst nach erfolgreicher Kündigung Ihres Vorversorgers erfolgen. Bedenken Sie dabei, dass bestehende Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten einzuhalten sind. Darüber hinaus erfolgt regulär eine SCHUFA-Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit. Sollte die SCHUFA-Prüfung negativ ausfallen, kann Ihnen der Stromversorger die Energiebelieferung verweigern und Ihren Versorgungsantrag ablehnen.
Die Gründe für Ihre Ablehnung erfragen Sie bitte direkt beim Versorger. Wir von PREISVERGLEICH.de haben keinen Einfluss darauf, ob ein Versorger einen Neukunden akzeptiert oder nicht. Typische Ablehnungsgründe sind z. B. ein bereits bestehender Vertrag beim neuen Versorger, eine negative SCHUFA-Prüfung oder eine schlechte Erfahrung mit Kunden, die sich beispielsweise aus einem früheren Vertragsverhältnis ableitet.
Sie finden Ihre Zählernummer auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung, wobei sich die Strom- und Gaszähler regulär in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller Ihres Hauses befinden. Falls Sie keinen Zugang zu Ihrem Zähler haben, kann Ihnen evtl. auch der Vermieter, die zuständige Hausverwaltung oder der örtliche Netzbetreiber weiterhelfen. Wenn Sie sich hinsichtlich Ihrer Zählernummer nicht sicher sind, können Sie uns gerne per E-Mail ein Foto Ihres Zählers zukommen lassen. Bedenken Sie, dass die Angabe Ihrer Zählernummer erforderlich ist, um einen Stromvertrag abzuschließen. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit, die Zählernummer zeitnah nachzureichen. Ich habe mehrere Zählernummern, wie kann ich diese im Auftrag hinterlegen? Es ist erforderlich, dass Sie für jeden Zähler einen separaten Auftrag stellen. Beachten Sie, dass für Wärmepumpen sowie Heiz- und Nachstrom zurzeit keine Wechselmöglichkeit besteht. Ein Wechsel des Hauptstromes (HT) ist nur dann möglich, wenn dieser getrennt vom Nachtstrom (NT) über einen separaten Zähler abgerechnet wird.
Der monatliche Abschlag berechnet sich aus dem Grund- und Arbeitspreis geteilt durch 11 bzw. 12 Monate. Die aktuellen Grund- und Abschlagspreise finden Sie in unserem Stromvergleich. Wählen Sie hierzu einen Tarif und klicken Sie in der zweiten Spalte auf „mehr Details“. Die angegebenen Informationen zeigen Ihnen den geschätzten Abschlag pro Monat bzw. Abrechnungszeitraum. Wie hoch die genaue Abschlagszahlung für Ihre Stromversorgung ist, erfahren Sie direkt von Ihrem Energieversorger.
Die Bonuszahlungen sind in den AGBs der Versorger geregelt. Ein Neukundenbonus wird nach einem vollen Belieferungsjahr auf die Jahresrechnung gutgeschrieben bzw. verrechnet. Einen Sofortbonus erhalten Sie meist in den ersten sechs bis acht Wochen nach Lieferbeginn von Ihrem neuen Versorger ausgezahlt.
Die Cashback-Einlösebedingungen sind direkt bei dem Vertragsabschluss oder dauerhaft unter /info/17463/strom-cashback/ einsehbar. In Ihren E-Mails finden sie zusätzlich nach dem Abschluss zusammen mit dem Auszahlungsanforderungsformular weitere Informationen dazu. Bitte denken Sie daran, dass Sie die folgenden Unterlagen innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung Ihrer ersten Abschlagszahlung einreichen:
Die Cashback-Prämie erhalten Sie regulär innerhalb von acht Wochen, nach Eingang der vollständigen Cashback-Unterlagen ausgezahlt.
Nach der erfolgreichen Weiterleitung Ihres Versorgungsauftrages an den Stromanbieter, können Sie die Daten nur noch direkt bei Ihrem Versorger ändern lassen. Ist der Auftrag noch nicht beim Versorger eingegangen, können wir Ihre Daten nur eingeschränkt ändern. Hier können wir die Angaben zu den Tarifdaten wie z. B. Ihr gewählter Tarif, die Vertragslaufzeit, den Verbrauch und persönliche Daten wie die Postleitzahl Ihrer Lieferadresse nicht für Sie ändern. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, Ihren Stromauftrag zu widerrufen und einen neuen Stromvertrag mit den korrekten Daten abzuschließen bzw. zu beantragen.
Ihr neuer Stromversorger kann Ihren bestehenden Vertrag erst zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündigen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Stromversorger selbst zu kündigen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn:
Sobald Sie von Ihrem Stromversorger eine Preiserhöhung bzw. eine schriftliche Ankündigung zur Strompreiserhöhung erhalten haben, profitieren Sie von einem Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht ist regulär auf eine Frist von vier Wochen nach Mitteilung bzw. Inkenntnisnahme der Preiserhöhung begrenzt. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihren Stromversorger ohne die Einhaltung einer Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Sie können Ihren Belieferungsauftrag direkt und vor allem zeitnah bei Ihren neuen Energieversorger widerrufen. In dem Fall gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Angabe eines Widerrufsgrundes ist nicht erforderlich.
Norman Peetz
Norman ist seit 10 Jahren Autor auf PREISVERGLEICH.de und Experte im Bereich Strom & Gas. Als Redaktionsleiter hat er den Energiemarkt im Blick.