Die Stromversorger passen ihre Tarife stetig der Nachfrage an, so dass Sie heute auch Strom ohne Mindestvertragslaufzeit abschließen können. Damit sind Strombelieferungsverträge gemeint, die Sie jederzeit kündigen können. Hierbei kann es sich sowohl um einen Stromvertrag mit Ihrem Grundversorger oder um einen Sondervertrag ohne Mindestlaufzeit handeln. Die gängige Geltungsdauer für Stromverträge ohne Mindestlaufzeit liegt bei höchstens drei Monaten, wobei die Stromanbieter zum Teil Preisgarantien von bis zu 18 Monaten versprechen.
Schützen Sie sich vor steigenden Strompreisen - Bei wachsenden Preisen auf dem Strommarkt können Sie mit einem Tarif ohne Vertragslaufzeit schnell & immer wechseln.
Ohne Mindestlaufzeit können Sie flexibel auf Preiserhöhungen und alternative Angebote am Strommarkt reagieren.
Durch einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit können sie bares Geld sparen: Haben Sie z.B ein günstigeres Angebot gefunden, können Sie dieses ohne Beachtung einer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist abschließen.
Im Folgenden haben wir eine Auswahl der Stromanbieter für Sie, die Ihnen Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit ermöglichen und entsprechende Angebote in Ihrem Portfolio haben.
Noch immer bieten Ihnen ausgewählte Stromversorger Tarife mit Vorkassenzahlung an. Bedenken Sie jedoch, dass private Stromanbieter auch Pleite gehen können. So kann es spätestens ab der Anbieter-Insolvenz unangenehm werden. Bereits vorab bezahltes Geld sehen Sie in diesem Fall nie wieder. Die Stromversorgung ist jedoch gesichert, da Ihr örtlicher Grundversorger als Ersatzversorger auftritt. Der Nachteil ist nur: jetzt zahlen Sie doppelt.
Unser Tipp für Sie: Achten Sie beim Wechsel Ihres Stromanbieters auf die Zahlungsmodalitäten und vermeiden Sie Vorkassenzahlungen. Am gängigsten sind Tarife mit monatlicher Zahlweise. Dabei ist die Vertragslaufzeit Ihres Stromtarifes unerheblich.