Die Stromversorger passen ihre Tarife stetig der Nachfrage an, so dass Sie heute auch Strom ohne Mindestvertragslaufzeit abschließen können. Damit sind Strombelieferungsverträge gemeint, die Sie jederzeit kündigen können. Hierbei kann es sich sowohl um einen Stromvertrag mit Ihrem Grundversorger oder um einen Sondervertrag ohne Mindestlaufzeit handeln. Die gängige Geltungsdauer für Stromverträge ohne Mindestlaufzeit liegt bei höchstens drei Monaten, wobei die Stromanbieter zum Teil Preisgarantien von bis zu 18 Monaten versprechen.
Doch wo liegen die Vorteile eines Stromtarifes ohne Vertragslaufzeit? Die Antwort ist ebenso klar wie einfach, durch den Abschluss eines Tarifes ohne Mindestlaufzeit können Sie flexibel auf Preiserhöhungen und alternative Angebote am Strommarkt reagieren. Haben Sie z. B. ein günstigeres Angebot gefunden, können Sie dieses ohne Beachtung einer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist abschließen. Das ist vor allem auch deshalb sinnvoll, weil die Strompreise in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Dies liegt nicht zuletzt an steigenden Umlagen, Netzentgelten und der im Januar 2021 eingeführten CO2-Steuer.
Noch immer bieten Ihnen ausgewählte Stromversorger Tarife mit Vorkassenzahlung an. Bedenken Sie jedoch, dass private Stromanbieter auch Pleite gehen können. So kann es spätestens ab der Anbieter-Insolvenz unangenehm werden. Bereits vorab bezahltes Geld sehen Sie in diesem Fall nie wieder. Die Stromversorgung ist jedoch gesichert, da Ihr örtlicher Grundversorger als Ersatzversorger auftritt. Der Nachteil ist nur: jetzt zahlen Sie doppelt.
Unser Tipp für Sie: Achten Sie beim Wechsel Ihres Stromanbieters auf die Zahlungsmodalitäten und vermeiden Sie Vorkassenzahlungen. Am gängigsten sind Tarife mit monatlicher Zahlweise. Dabei ist die Vertragslaufzeit Ihres Stromtarifes unerheblich.