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Unsere Richtlinien und Standards

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen als Endkunden eine kostenlose Wechselmöglichkeit Ihres Energieversorgers anzubieten. Dabei ist es uns wichtig, dass wir Sie umfassend informieren und kompetent beraten. Transparenz und Verständlichkeit sind unsere Leitsätze. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Arbeit geben, für die wir gemeinsam mit Kunden und Verbraucherexperten wichtige Richtlinien entwickelt haben.

Wie funktioniert unser Energietarifrechner?

Unser Ziel ist es, Ihnen durch objektive und qualitativ hochwertige Daten einen verständlichen Überblick über die komplexe Tarifwelt des deutschen Strom- und Gasmarktes mit seinen über 1.000 Anbietern und mehr als 12.000 Strom- und 7.000 Gastarifen zu verschaffen. Darüber hinaus bietet Ihnen unser Tarifrechner einen kostenlosen Anbieterwechselservice.

So können Sie ganz einfach das für Sie beste Angebot finden und schnell online wechseln. Dabei sortieren wir die Tarifangebote nach Ihrem Gesamtpreis im ersten Vertragsjahr in aufsteigender Reihenfolge, beginnend mit dem günstigsten. Damit folgen wir den Wünschen der meisten Verbraucher. Die Auswahl der angezeigten Tarife lässt aber auch ganz einfach nach Ihren Bedürfnissen anpassen. Dazu befindet sich über der Tarifliste eine Reihe von Filtermöglichkeiten. Sollten Sie dennoch Fragen haben, so steht Ihnen in unserer Hotline unter 0341 39 37 37 37 ein geschultes Expertenteam zur Verfügung.

Wie finanzieren wir unsere Dienstleistung?

Der Wechsel und alles was dazu gehört ist für Sie als Kunden komplett kostenlos. Mit einigen Energieanbietern stehen wir in einer direkten Kooperation, sodass wir einen vom Kunden online ausgefüllten Wechselantrag direkt übermitteln können. In diesen Fällen erhalten wir für die Vermittlung des Wechselantrages eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Diese spielt für die Sortierung der Tarife keine Rolle, denn Objektivität ist für uns ein wichtiges Kriterium. Tarife anderer Anbieter (ohne Kooperation) können jedoch nicht direkt abgeschlossen werden. Mögliche Anzeigen außerhalb der genannten Sortierung, haben wir auch als solche gekennzeichnet.

Welche allgemeinen Richtlinien gelten für unseren Vergleichsrechner?

  • In unserem Tarifrechner werden grundsätzlich alle Tarife berücksichtigt, die im Internet veröffentlicht werden. Nicht berücksichtigt werden Sondertarife wie Kombinationsangebote mit anderen Produkten (z.B. Kombination Strom und Gas, Strom und DSL, Sozial- oder Genossenschaftstarife).
  • PREISVERGLEICH.de geht davon aus, dass die Energieversorger die versprochenen Leistungen einhalten.
  • PREISVERGLEICH.de behält sich das Recht vor einzelne Anbieter oder Tarife nicht darzustellen, wenn es Kundenbeschwerden und damit berechtigte Zweifel an der Seriosität des Anbieters oder der Tarife gibt.
  • PREISVERGLEICH.de schließt Anbieter und Tarife aus, welche intransparente und für den Verbraucher irreführende Informationen anzeigen. Alle Informationen werden im Vorfeld durch uns sorgfältig geprüft und müssen für den Verbraucher klar verständlich sein.
  • PREISVERGLEICH.de sortiert Tarife in der Grundeinstellung auf der Ergebnisseite nach dem günstigsten Preis. Damit entsprechen wir dem Wunsch des Verbrauchers. Dies bestätigen auch Studien der Stiftung Warentest (2009).
  • Die Berechnungen erfolgen auf Basis der Postleitzahl und des jährlichen Verbrauchs. Eventuell kann für die korrekte Preisermittlung auch die Eingabe des Wohnortes oder der genauen Anschrift von Nöten sein. In die Endpreisberechnungen fließen alle wichtigen Bestandteile wie Grund- und Arbeitspreis, Neukundenboni, Sofortboni, Paketangebote, Aufschläge für Ökostrom, sowie durch PREISVERGLEICH.de gewährte Vergünstigungen mit ein.
  • Unsere Kunden haben die Möglichkeit verschiedene Filter zu kombinieren, um den für sie besten Tarif zu finden. Zum Beispiel ist es möglich, den Erstjahresrabatt auszuschließen oder den Vergleich nur auf Tarife mit Preisgarantie einzuschränken. Alle unsere Filter entsprechen allgemein gültigen Verbraucherrichtlinien.

Welche Detailrichtlinien gelten für die jeweiligen Tarife?

  • Neukundenboni können 25% und mehr der Gesamtkosten des ersten Vertragsjahres ausmachen. Das heißt, dass ein im ersten Vertragsjahr gewährter Bonus (zum Beispiel Neukundenbonus und Erstjahresrabatt) im Folgejahr nicht zum Tragen kommt.
  • Als Neukundenbonus zählt jeder finanzielle oder geldwerte Vorteil, welcher einmalig vom Energieanbieter an den Neukunden gewährt wird. Ausgenommen davon sind die Sofortboni, da diese Bonus-Art bereits nach Belieferungsbeginn direkt an den Kunden ausgezahlt wird.
  • Der Neukundenbonus muss spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit verrechnet oder ausgezahlt werden.
  • Im Unterschied zum Neukundenbonus wird ein Sofortbonus innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgezahlt, sofern alle zur Auszahlung nötigen vertraglichen Pflichten erfolgt sind.
  • Der Vertragsbeginn muss identisch mit dem Lieferbeginn sein. Somit wird gewährleistet, dass der Kunde nicht zu einem zweiten Vertragsjahr gezwungen wird, um den Bonus zu erhalten.

Wir bemühen uns um eine ständige Aktualisierung der Richtlinien. Dabei halten wir stets Rücksprache mit Verbrauchern, Verbraucherschutzverbänden und Versorgern. Ebenso behalten wir uns vor, diese Richtlinien mit dem Ziel des Verbrauchernutzens kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dennoch kann PREISVERGLEICH.de trotz größter Sorgfalt natürlich keine Haftung für die absolute Korrektheit der Darstellung übernehmen.

Stand: Januar 2023