21.02.2025
Die Energiekosten sind nach wie vor ein großes Thema für viele Haushalte. Besonders für Besitzer von Wärmepumpen gibt es jetzt eine gute Nachricht: Sie können eine Rückerstattung von zwei Strompreis-Umlagen für das Jahr 2024 beantragen. Doch Vorsicht – der Antrag muss bis zum 28. Februar 2025 gestellt werden, um den vollen Betrag zu erhalten. Hier erklären wir Ihnen, worum es geht, wie Sie die Entlastung beantragen und wie hoch die mögliche Rückerstattung ausfällt.
Der Bundestag hat im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) beschlossen, dass Betreiber von Wärmepumpen eine Rückerstattung für zwei Strompreis-Umlagen erhalten können: die KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage) und die Offshore-Netzumlage. Diese Entlastung soll Haushalte mit Wärmepumpen finanziell unterstützen, da diese Technologie als umweltfreundliche Alternative zu fossilen Heizsystemen gilt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Allerdings steht die endgültige Genehmigung durch die EU noch aus. Dennoch können Sie bereits jetzt aktiv werden und Ihren Anspruch bei Ihrem Energieversorger anmelden.
Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt verfügt. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch der Wärmepumpe separat gemessen und abgerechnet wird. Viele Haushalte mit Wärmepumpen erfüllen diese Bedingung bereits, da ein eigener Zählpunkt oft Voraussetzung für spezielle Wärmepumpen-Stromtarife ist.
Die Beantragung der Rückerstattung ist einfach. Sie müssen bis zum 28. Februar 2025 formlos bei Ihrem Energieversorger die Stromkosten-Erstattung beantragen. Viele Energieversorger bieten dafür elektronische Formulare oder Musterbriefe an. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie die notwendigen Daten parat haben, wie z. B. den Zählpunkt Ihrer Wärmepumpe und den Stromverbrauch für das Jahr 2024. Bei der Beantragung der Rückerstattung gelten folgende Fristen:
Die Rückerstattung ist eine einfache Möglichkeit, um bares Geld zu sparen. Angesichts der gestiegenen Energiekosten kann jeder Euro helfen, die Haushaltskasse zu entlasten. Die Höhe der Rückerstattung hängt jedoch von Ihrem Stromverbrauch ab. Für das Jahr 2024 galten folgende Umlagen:
Durch die Rückerstattung entfallen diese Umlagen komplett, sodass sich Ihre Stromkosten um 1,108 Ct pro kWh (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) reduzieren.
Beispielrechnung
Die Entlastung bei Wärmepumpen-Strom ist eine sinnvolle Maßnahme, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Achten Sie jedoch darauf, den Antrag bis zum 28. Februar 2025 zu stellen, um den vollen Betrag zu erhalten. Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem Energieversorger und nutzen Sie diese Chance, um Ihre Stromkosten zu senken.
Antonia Genßler
Als Content-Managerin & Vergleichsexpertin berichtet Antonia über spannende Themen im Energie- & DSL-Bereich und informiert Sie über alle Neuigkeiten auf dem Markt!