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Entlastung bei Wärmepumpen: Bis zum 28. Februar beantragen!

Eine Wärmepumpe vor einer Hauswand

Die Energiekosten sind nach wie vor ein großes Thema für viele Haushalte. Besonders für Besitzer von Wärmepumpen gibt es jetzt eine gute Nachricht: Sie können eine Rückerstattung von zwei Strompreis-Umlagen für das Jahr 2024 beantragen. Doch Vorsicht – der Antrag muss bis zum 28. Februar 2025 gestellt werden, um den vollen Betrag zu erhalten. Hier erklären wir Ihnen, worum es geht, wie Sie die Entlastung beantragen und wie hoch die mögliche Rückerstattung ausfällt.

Was hat es mit der Rückerstattung auf sich?

Der Bundestag hat im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) beschlossen, dass Betreiber von Wärmepumpen eine Rückerstattung für zwei Strompreis-Umlagen erhalten können: die KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage) und die Offshore-Netzumlage. Diese Entlastung soll Haushalte mit Wärmepumpen finanziell unterstützen, da diese Technologie als umweltfreundliche Alternative zu fossilen Heizsystemen gilt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Allerdings steht die endgültige Genehmigung durch die EU noch aus. Dennoch können Sie bereits jetzt aktiv werden und Ihren Anspruch bei Ihrem Energieversorger anmelden.

Wer hat Anspruch auf die Rückerstattung?

Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt verfügt. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch der Wärmepumpe separat gemessen und abgerechnet wird. Viele Haushalte mit Wärmepumpen erfüllen diese Bedingung bereits, da ein eigener Zählpunkt oft Voraussetzung für spezielle Wärmepumpen-Stromtarife ist.

Wie beantragen Sie die Rückerstattung?

Die Beantragung der Rückerstattung ist einfach. Sie müssen bis zum 28. Februar 2025 formlos bei Ihrem Energieversorger die Stromkosten-Erstattung beantragen. Viele Energieversorger bieten dafür elektronische Formulare oder Musterbriefe an. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie die notwendigen Daten parat haben, wie z. B. den Zählpunkt Ihrer Wärmepumpe und den Stromverbrauch für das Jahr 2024. Bei der Beantragung der Rückerstattung gelten folgende Fristen:

  • Bis 28. Februar 2025: Bei Antragstellung bis zu diesem Datum erhalten Sie die volle Rückerstattung.
  • Bis 31. März 2025: Wenn Sie die Frist verpassen, können Sie den Antrag noch bis Ende März stellen. Allerdings wird die Rückerstattung dann auf 80 Prozent des möglichen Betrags reduziert.

Wie hoch ist die mögliche Rückerstattung?

Die Rückerstattung ist eine einfache Möglichkeit, um bares Geld zu sparen. Angesichts der gestiegenen Energiekosten kann jeder Euro helfen, die Haushaltskasse zu entlasten. Die Höhe der Rückerstattung hängt jedoch von Ihrem Stromverbrauch ab. Für das Jahr 2024 galten folgende Umlagen:

  • Offshore-Netzumlage: 0,656 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh)
  • KWKG-Umlage: 0,275 Ct/kWh

Durch die Rückerstattung entfallen diese Umlagen komplett, sodass sich Ihre Stromkosten um 1,108 Ct pro kWh (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) reduzieren.

Beispielrechnung

Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus ergibt sich eine mögliche Rückerstattung von rund 66 Euro für das Jahr 2024.

Fazit: Jetzt handeln und sparen!

Die Entlastung bei Wärmepumpen-Strom ist eine sinnvolle Maßnahme, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Achten Sie jedoch darauf, den Antrag bis zum 28. Februar 2025 zu stellen, um den vollen Betrag zu erhalten. Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem Energieversorger und nutzen Sie diese Chance, um Ihre Stromkosten zu senken.

Antonia Genßler

Antonia Genßler


Als Content-Managerin & Vergleichsexpertin berichtet Antonia über spannende Themen im Energie- & DSL-Bereich und informiert Sie über alle Neuigkeiten auf dem Markt!

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