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Smart-Meter Preise: Warum Stromanbieter jetzt Wucher anprangern

Drei Smart Meter in Grau nebeneinander, die Strom messen

Sie interessieren sich für einen dynamischen Stromtarif, möchten Ihren Stromverbrauch optimieren oder überlegen auf smarte Technik umzusteigen? Dann sollten Sie gut aufpassen! Einige Netzbetreiber verlangen bis zu 973 € für den Einbau eines Smart Meters – obwohl der gesetzliche Richtwert bei nur 30 € liegt. Nun wehren sich die Stromanbieter Tibber und Rabot Energy, indem sie die Netzbetreiber abmahnen. Doch warum sind die Preise so hoch und ist das überhaupt erlaubt? Wir klären es hier für Sie.

Die Hintergründe des Smart-Meters Streit

Ursache des Konflikts sind die im Messstellenbetriebsgesetz festgelegten Vorschriften zum sogenannten Recht auf Smart Meter. Verbraucher können seit 2025 erstmals von ihrem örtlich zuständigen Messstellenbetreiber verlangen, einen solchen Stromzähler einzubauen. Betreiber dürfen gemäß § 35 des Messstellenbetriebsgesetzes für diese Dienstleistung ein zusätzliches, angemessenes, Entgelt verlangen, solange dieses 30 € nicht übersteigt. Jedoch berechnen einige Messstellenbetreiber enorme Preise – bis zu 973 € – für den freiwilligen Einbau. Bayernwerk Netz und LEW Verteilnetz wurden jetzt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und den Energieversorgern für dynamische Stromtarife, Tibber und Rabot Energy, abgemahnt.

Verbraucherschützer vs. Netzbetreiber: Der Kampf um faire Smart-Meter-Preise

Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben basieren auf dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Richtwert beim freiwilligen Einbau eines Smart Meters liegt bei 30 €, doch viele Netzbetreiber verlangen deutlich mehr. Die Gründe dafür sind umstritten. Kritik kommt von Verbraucherschützern und Stromanbietern. Sie argumentieren, dass die überhöhten Preise den Ausbau von Smart Metern ausbremsen und den Zugang zu modernen, dynamischen Stromtarifen erschweren. Die Netzbetreiber hingegen behaupten, die 30 € seien zu niedrig und würden die tatsächlichen Kosten nicht decken. Unternehmen wie LEW Verteilnetz und Bayernwerk Netz bestehen darauf, dass ihre Preise „marktgerecht kalkuliert“ seien.

So reagiert die Politik auf den Konflikt

Um die Uneinigkeiten zu lösen, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Richtwert auf 100 € anhebt. Damit soll ein fairer Kompromiss zwischen den Interessen der Verbraucher und der Netzbetreiber gefunden werden. Zwar ist dies immer noch günstiger als die von manchen Netzbetreibern verlangten Mondpreise, aber eine Verteuerung gegenüber der bisherigen Regelung.

Empfehlung für Verbraucher

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber nach den genauen Kosten, um sicherzustellen, dass das Angebot fair ist.
  • Ihren zuständigen Messstellenbetreiber finden Sie auf der Jahresabrechnung Ihres Stromanbieters.
  • Falls Ihnen unangemessen hohe Preise berechnet werden, prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Kosten.
  • Wenden Sie sich bei überhöhten Preisen an den Verbraucherschutz oder die Bundesnetzagentur, um eine gerechte Abrechnung sicherzustellen.


Fazit: Verbraucher sollten Preise vergleichen

Die Smart-Meter-Preise sind ein umstrittenes Thema, das nicht nur Stromanbieter, sondern auch Verbraucherschützer auf den Plan ruft. Während die einen von überzogenen Preisen sprechen, beharren die Netzbetreiber auf ihrer „marktgerechten Kalkulation“. Wer auf ein Smart Meter umsteigen möchte, sollte sich vorab über die Kosten informieren und prüfen, welcher Netzbetreiber sich an die gesetzlichen Preisvorgaben hält. Dynamische Stromtarife bieten Sparpotenzial, setzen aber eine faire Kostenstruktur für Smart-Meter-Installationen voraus.

Quellen: Heise.de: Bundestag beschließt Solarspitzengesetz | Gesetze im Netz – Gesetz über den Messstellenbetrieb | Handelsblatt.de: Verbraucherzentrale mahnt Stromkonzerne ab

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Antonia Genßler

Antonia Genßler


Als Content-Managerin & Vergleichsexpertin berichtet Antonia über spannende Themen im Energie- & DSL-Bereich und informiert Sie über alle Neuigkeiten auf dem Markt!

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