05.11.2026

Der Stromanbieter Plan B Net Zero Energy kündigt zum 7. Dezember 2026 erhebliche Preiserhöhungen an. Uns bei PREISVERGLEICH.de hat die Preisänderungsmitteilung eines betroffenen Kunden erreicht. Sie zeigt, dass der Arbeitspreis um knapp 55 Prozent steigen soll. Wir haben die Angaben geprüft und ordnen ein, was das für Verbraucher bedeutet. Auch Kunden mit laufender Preisgarantie könnten betroffen sein. Ob die Erhöhung zulässig ist, welche Mehrkosten entstehen und wie Verbraucher jetzt reagieren sollten, erfahren Sie hier.
Plan B Net Zero begründet die angekündigten Preissteigerungen mit höheren Netzentgelten und gestiegenen Strombeschaffungskosten. PREISVERGLEICH.de erreichen derzeit mehrere Kundenrückmeldungen zu angekündigten Strompreiserhöhungen bei Plan B Net Zero. Auch Aras Energy rückt im Zusammenhang mit der Prüfung von Stromlieferverträgen in den Fokus. Wie stark die Preissteigerungen ausfallen, kann je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich sein. In einem uns vorliegenden Kundenfall bei Plan B Net Zero soll der Arbeitspreis beispielsweise von 30,32 auf 46,93 Cent pro Kilowattstunde steigen. Gleichzeitig erhöht sich der monatliche Grundpreis von 14,77 auf 22,50 Euro.
Ob eine solche Erhöhung zulässig ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Eine Mindestvertragslaufzeit schützt nicht vor Preisänderungen, eine vereinbarte Preisgarantie dagegen schon, soweit sie die betroffenen Kostenbestandteile umfasst. Höhere Beschaffungskosten dürfen beispielsweise nicht entgegen einer wirksamen Garantie weitergegeben werden. Allein die Höhe der Preissteigerung entscheidet nicht über ihre Zulässigkeit.
Auch die Vertragsbedingungen von Aras Energy stehen derzeit im Fokus. Eine Untersuchung des Verbraucherschutzforums Berlin vom 4. November 2026 befasst sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Anbieter und wirft Fragen zur Transparenz von Preisanpassungen auf.
Betroffene sollten deshalb ihre ursprünglichen Vertragsunterlagen prüfen. Wer die Erhöhung nicht akzeptieren möchte, kann bei einer einseitigen Preisänderung grundsätzlich sein Sonderkündigungsrecht nutzen und über einen Strompreisvergleich nach einem günstigeren Angebot suchen.
Prüfen Sie jetzt Ihre Wechselmöglichkeiten und die verfügbaren Tarife an Ihrem Wohnort:
Prüfen Sie zuerst, ob die Erhöhung überhaupt erlaubt ist. Dafür reicht ein Blick in Ihre Vertragsbestätigung, auch die des Vergleichsportals wie PREISVERGLEICH.de. Steht dort eine noch laufende Preisgarantie, darf der Anbieter höhere Einkaufskosten oder Netzentgelte in aller Regel nicht weitergeben, sondern nur Änderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen. In diesem Fall sollten Sie der Erhöhung widersprechen. Unabhängig davon können Sie bei jeder Preiserhöhung kostenlos kündigen.

| Schritt | Was ist zu tun? |
|---|---|
| 1. Preisgarantie prüfen | Auftragsbestätigung und ursprüngliche Vertragsbedingungen kontrollieren. |
| 2. Gegebenenfalls widersprechen | Ist die Erhöhung nicht von den Vertragsbedingungen gedeckt, schriftlich widersprechen und die bisherigen Preise verlangen. |
| 3. Sonderkündigung erklären | Bei entsprechender Berechtigung spätestens bis 06.12.2026 selbst kündigen, Zugang nachweisen und Vertragsende bestätigen lassen. |
| 4. Neuen Tarif abschließen | Angebote vergleichen und möglichst den 07.12.2026 als neuen Lieferbeginn vereinbaren. |
| 5. Abschläge kontrollieren | Erhöhte Abbuchungen überprüfen und bei Unstimmigkeiten eine Korrektur verlangen. |
Haben Sie Fragen zu den angekündigten Preiserhöhungen oder benötigen Sie Unterstützung beim Stromanbieterwechsel? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 0341 39 37 37 37.
Kontakt für die Sonderkündigung: info@planbnetzero-energy.com
Plan B Net Zero nennt in seiner Mitteilung den 3. Dezember als organisatorischen Termin für einen rechtzeitigen Kündigungseingang. Gesetzlich ist bei bestehendem Sonderkündigungsrecht grundsätzlich noch ein Zugang bis zum 6. Dezember möglich. Verbraucher sollten dennoch möglichst früh handeln.
Anhand der Kundenmitteilung, die uns zur Verfügung gestellt wurde, zeigen wir Ihnen anonymisiert, wie stark sich die angekündigte Preiserhöhung auf die jährliche Stromrechnung auswirken kann. Bei einem beispielhaften Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden ergeben sich folgende Jahreskosten:
| Kostenbestandteil | Bisher | Neuer Preis |
| Arbeitspreis | 30,32 ct/kWh | 46,93 ct/kWh |
| Grundpreis pro Monat | 14,77 € | 22,50 € |
| Verbrauchskosten pro Jahr | 909,60 € | 1.407,90 € |
| Grundpreis pro Jahr | 177,24 € | 270,00 € |
| Gesamtkosten pro Jahr | 1.086,84 € | 1.677,90 € |
Das bedeutet 591,06 Euro Mehrkosten pro Jahr, ein Anstieg um rund 54 Prozent.
Quelle: Eigene Berechnung anhand einer PREISVERGLEICH.de vorliegenden anonymisierten Kundenmitteilung. Bruttopreise bei 3.000 kWh Jahresverbrauch, ohne individuelle Boni. Die jeweiligen Preise werden für zwölf Monate angenommen.
Wer einen Stromwechsel erwägt, sollte neben dem Preis auch die Vertragslaufzeit und den Umfang der Preisgarantie des neuen Stromanbieters berücksichtigen.
Quellen: BNetzA | EnWG § 41 | verbraucherzentrale.de

Alexander Schmiel
Als Experte für Strom und Gas behält Alexander die aktuellen Nachrichten und Entwicklungen zu Energie-Themen im Blick. Daraus leitet er bei PREISVERGLEICH.de wertvolle Tipps und Einordnungen der Marktlage für Nutzerinnen und Nutzer ab.