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EU erlaubt Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung

Bild StromDie EU-Kommission stimmt den Plänen der deutschen Bundesregierung zu, umweltfreundliche Kraftwerke mit simultaner Strom-Wärme-Erzeugung zu fördern. Die Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. PREISVERGLEICH.de berichtet über die Details.

Brüssel - Die EU-Kommission billigt die geplante deutsche Förderung von umweltfreundlichen Kraftwerken, in denen Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt werden. Dies teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit. Allerdings will sie die Vergünstigungen für große Stromabnehmer bei der Finanzierung der Förderung eingehend prüfen. Bei Regelungen zur flexiblen Steuerung des Stromverbrauchs hat Brüssel keine Beanstandungen.

Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung

Es geht um die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in neuen oder modernisierten Kraftwerken, die nicht mit Stein- oder Braunkohle betrieben werden. Die entsprechende Förderung wird über eine kleine Umlage auf alle Stromkunden bezahlt.

Die deutsche Regelung hierzu stehe im Einklang mit den EU-Beihilferegelungen, teilte die Kommission mit. Sie verwies darauf, dass bei der gleichzeitigen Produktion von Strom und Wärme eine höhere Energieeffizienz erreicht werde und auch weniger Kohlendioxid entstehe. So leiste das deutsche Modell einen Beitrag zu den EU-Energie- und -Klimazielen, erklärte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager.

Es müsse jedoch eingehend geprüft werden, wie sich die Ermäßigungen für bestimmte Verbraucher auf den Wettbewerb auswirkten. Die Vergünstigungen gelten für Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch. Sie müssen die Umlage von derzeit 0,445 Cent pro Kilowattstunde nicht voll zahlen. Damit sind diese Ermäßigungen aus Sicht der EU eine Beihilfe für die betreffenden Betriebe.

«Es ist ein gutes Signal, dass in diesem wichtigen Bereich für die nächsten Jahre Rechtssicherheit geschaffen wurde», teilte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit. «Wir konnten zudem erreichen, dass für die Betreiber von KWK-Anlagen eine lückenlose Förderung garantiert ist. Diese kann jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 gezahlt werden.» Nach Angaben des Ministeriums wird das für die Abwicklung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Kürze mit dem Versand der Förderbescheide beginnen, sobald die inhaltliche Prüfung der Genehmigung abgeschlossen ist.

Stromverbrauch flexibel steuern

Die EU-Kommission genehmigte am Montag auch deutsche Regelungen zur flexiblen Steuerung des Stromverbrauchs. Dabei können Netzbetreiber etwa den Verbrauch bestimmter Stromkunden kurzfristig reduzieren, die Kunden werden dafür aber durch Zahlung einer Gebühr entschädigt.

Deutschland konnte nachweisen, dass die Flexibilität angesichts des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien nötig ist, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte. Bei der Stromerzeugung aus Wind oder Sonne kommt es je nach Wetterlage zu stärkeren Schwankungen als bei konventionellen Energien. Dies kann die Stabilität des Stromnetzes insgesamt gefährden, wenn Netzbetreiber nicht kurzfristig gegensteuern können. Die EU-Kommission prüfte die Regelungen auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen.

Text: dpa/pvg