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Ökostrom: Kommt jetzt die Steuer für Solaranlagen?

Foto Müssen Solaranlagen-Besitzer bald eine Extra-Steuer entrichten?Wer eine Solaranlage besitzt und damit für sich selbst Strom erzeugt, soll künftig dafür eine Steuer bezahlen. Das geht aus Plänen des Bundesfinanzministeriums vor. Die Solarbranche kritisiert den Vorstoß scharf. Sie sieht in der Sonnensteuer eine Gefahr für die Energiewende.

Berlin - Das Bundesfinanzministerium will Betreiber größerer Solaranlagen, die den Strom selbst nutzen, mit einer Steuer belegen. Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, sollen neue und bestehende Solar-Eigenstromerzeuger mit einer Stromsteuer von 2,05 Cent je Kilowattstunde belastet werden.

„Freikontingent“ für eigenen Solarstrom

Eine Sprecherin von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bestätigte am Montag (23. Mai) den Plan, der derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Vorgesehen sei dabei ein „Freikontingent“ für selbst genutzten Solarstrom, bevor die Steuer greife. Das würde vor allem Eigenheimbesitzer entlasten.

Vorwürfe der Photovoltaik-Branche, mit der ursprünglich zur Förderung der Erneuerbaren Energien eingeführten Stromsteuer würde nun ausgerechnet die Ökostromerzeugung ausgebremst, wies das Ministerium zurück. Die Besteuerung sei aus europarechtlichen Gründen nötig.

Solarbranche warnt vor Kahlschlag

„Hier gibt es Vorgaben aus Brüssel, die wir umzusetzen haben“, sagte Schäubles Sprecherin. Konkret geht es um das im Jahr 2014 verschärfte EU-Beihilferecht. Brüssel könnte eine Befreiung der betroffenen Solaranlagen von der Stromsteuer als unerlaubte staatliche Unterstützung (Beihilfe) einstufen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft warnte, mehr als 100.000 Anlagen von mittelständischen Betrieben, Landwirten und genossenschaftlichen Betreibern würden durch die Steuer gefährdet. „Die Regelung würde große Teile des Solarstrommarktes auf einen Schlag unrentabel machen“, meinte Verbandsgeschäftsführer Carsten Körnig.

Finanzministerium bekräftigt Stromsteuer

Mit der geplanten Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sollen Begünstigungen rechtssicher und mit EU-Vorgaben vereinbar gestaltet werden, entgegnete das Bundesfinanzministerium am Donnerstag (26. Mai). Es gehe nicht nur um den Abbau einer sogenannten Überförderung. Betreiber etwa großer Solaranlagen sollen zudem vor den Risiken einer hohen Rückzahlung unzulässiger staatlicher Hilfen geschützt werden.

Mehr zum Thema „Solarstrom und Steuern“ gibt es im folgenden Video:

Quelle: YouTube/Jan Scheumer

Text: dpa/pvg