Die Brillant Energie GmbH mit Sitz in Leipzig ist ein bundesweit tätiger Energieanbieter für Privatkunden. Das Unternehmen gehört zu den Stadtwerken Leipzig und bietet zertifizierten Ökostrom sowie Gas an. Der Schwerpunkt liegt auf digitalem Kundenservice und unterschiedlichen Tarifmodellen: Neben Stromtarifen mit zwölf oder 24 Monaten Preisstabilität steht auch ein dynamischer Stromtarif zur Auswahl. Gewerbekunden werden derzeit nicht beliefert.
Brillant Energie bietet Privatkunden Ökostromtarife mit festen Konditionen und einen dynamischen Tarif mit börsenabhängigen Preisen. Die verfügbaren Angebote unterscheiden sich insbesondere bei der Vertragslaufzeit, Preisstabilität und Abrechnung des Stromverbrauchs.
| Stromtarif | Vertragslaufzeit | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Brillant Strom 12 | 12 Monate | Eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate |
| Brillant Strom 24 | 24 Monate | Eingeschränkte Preisgarantie für 24 Monate |
| Brillant Strom dynamisch | 1 Monat | Viertelstündlich veränderlicher Arbeitspreis, keine Preisgarantie |
Bei den Tarifen Brillant Strom 12 und Brillant Strom 24 bleiben die vertraglich abgesicherten Preisbestandteile während der vereinbarten Dauer stabil. Änderungen bei Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen können jedoch weitergegeben werden. Je nach Angebot ist außerdem ein Neukundenbonus möglich, dessen Voraussetzungen Sie den jeweiligen Tarifbedingungen entnehmen sollten.
Bei „Brillant Strom dynamisch“ orientiert sich der Arbeitspreis an den kurzfristigen Strompreisen der Börse und wird viertelstündlich angepasst. Voraussetzung ist ein bereits installiertes intelligentes Messsystem (Smart Meter), das den Stromverbrauch zeitabhängig erfasst.
Der Tarif kann insbesondere für Haushalte interessant sein, die größere Strommengen gezielt in günstigere Stunden verlagern können, beispielsweise beim Laden eines Elektroautos. Steigen die Börsenpreise, erhöhen sich allerdings auch die Stromkosten. Eine Preisgarantie gibt es nicht. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat, anschließend ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Brillant Energie vertreibt zertifizierten Ökostrom. Für die gelieferte Strommenge erwirbt das Unternehmen Herkunftsnachweise aus europäischen Anlagen, die erneuerbare Energien wie Wasser, Wind, Sonne und Biomasse nutzen. Diese Nachweise dokumentieren die erneuerbare Herkunft der entsprechenden Strommengen. Sie bedeuten jedoch nicht, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen physisch beim einzelnen Haushalt ankommt.
Nach der Stromkennzeichnung vom 1. Juli 2026 setzt sich der Unternehmensverkaufsmix aus 51 Prozent erneuerbaren Energien mit EEG-Förderung und 49 Prozent erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen ohne EEG-Förderung zusammen. Die Angaben beziehen sich auf die Stromlieferungen des Jahres 2025.
Der Wechsel zu Brillant Energie erfolgt online. Interessenten geben zunächst ihre Postleitzahl und den voraussichtlichen Jahresverbrauch ein und wählen einen verfügbaren Stromtarif aus. Für den Vertragsabschluss werden unter anderem die Lieferadresse, persönliche Kontaktdaten und die Zählernummer benötigt.
Brillant Energie übernimmt auf Wunsch die Kündigung beim bisherigen Stromanbieter. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben dabei maßgeblich. Der technische Lieferantenwechsel ist seit Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden möglich, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf einen sofortigen Lieferbeginn, da vertragliche Fristen weiterhin gelten.
Bei einem Umzug sollten Sie den neuen Stromvertrag rechtzeitig abschließen. Rückwirkende An- und Abmeldungen für Stromlieferungen sind seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Die Stromversorgung wird durch den Anbieterwechsel nicht unterbrochen.
Für Stromverträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat. Anschließend verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann ebenfalls mit einer Frist von einem Monat beendet werden.
Beim dynamischen Stromtarif beträgt die Erstlaufzeit lediglich einen Monat. Auch hier ist eine Kündigung mit Monatsfrist möglich. Bei bestimmten Preisänderungen kann zudem ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bestehen.
Die Kündigung lässt sich über das Kundenportal, die App oder in Textform einreichen. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Brillant Energie setzt auf eine weitgehend digitale Vertragsverwaltung. Über das Online-Kundenportal und die kostenlose „Meine Brillant“-App können Kunden ihre Vertragsdaten und Rechnungen einsehen, Zählerstände übermitteln und monatliche Abschläge anpassen. Im Kundenportal lassen sich außerdem Tarifangebote für die Zeit nach der bisherigen Vertragslaufzeit prüfen.