Die ExtraEnergie GmbH ist ein bundesweit tätiger Energieversorger mit Sitz in Monheim am Rhein. Das 2008 gegründete Unternehmen beliefert Privat- und Geschäftskunden mit Strom und Erdgas. Neben der Marke extraenergie gehören auch prioenergie und HitEnergie zum Unternehmen. Die verschiedenen Marken bieten eigene Tarifangebote und digitale Services für die Energieversorgung.
ExtraEnergie zählt zu den konzernunabhängigen Energieanbietern am deutschen Markt. Der Schwerpunkt liegt auf Strom- und Gastarifen mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten, Preisregelungen und möglichen Bonusmodellen.
ExtraEnergie bietet verschiedene Tarifmodelle für Haushalte und Gewerbekunden an. Die verfügbaren Angebote richten sich unter anderem nach dem Wohnort und dem jährlichen Stromverbrauch.
Zu den wesentlichen Tarifmerkmalen gehören:
Bei dynamischen Tarifen können Verbraucher von niedrigen Börsenpreisen profitieren, wenn sie ihren Stromverbrauch entsprechend verlagern. Gleichzeitig besteht das Risiko höherer Kosten bei steigenden Marktpreisen.
ExtraEnergie bewirbt Stromangebote mit erneuerbaren Energien. Bei entsprechenden Ökostromtarifen wird die Herkunft der gelieferten Strommengen bilanziell durch Herkunftsnachweise dokumentiert.
Für Verbraucher ist dabei die Unterscheidung zwischen einem Ökostromprodukt und dem gesamten Strommix des Unternehmens wichtig. Welche Energieträger einem Tarif zugeordnet werden und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind, lässt sich der jeweils aktuellen Stromkennzeichnung entnehmen.
Neben Strom vertreibt ExtraEnergie auch Erdgas. Dessen Nutzung verursacht weiterhin CO₂-Emissionen, unabhängig davon, ob ergänzende Klimaschutzmaßnahmen angeboten werden.
Mit extraenergie, prioenergie und HitEnergie betreibt die ExtraEnergie GmbH drei Marken im deutschen Energiemarkt. Vertragsbedingungen, Bonusaktionen und Tarifpreise können sich zwischen den einzelnen Angeboten unterscheiden.
Für Bestandskunden stellt das Unternehmen das Onlineportal meinExtra bereit. Dort lassen sich unter anderem:
Auch die Kündigung eines Strom- oder Gasvertrags ist über den digitalen Kündigungsweg möglich. Bei seit März 2022 geschlossenen Verbraucherverträgen darf nach der Erstlaufzeit nur eine unbefristete Vertragsverlängerung vereinbart werden. Der Vertrag kann anschließend jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
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