Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte kürzlich fest, dass Verbraucher, die einen Pacht- oder Mietvertrag unterschrieben haben, auch den im betroffenen Objekt verbrauchten Strom bezahlen müssen und die Zahlungsverpflichtung nicht auf den Eigentümer abwälzen können. Die gilt sogar unabhängig davon, ob der Mieter oder Pächter einen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen hat (BGH VIII ZR 316/13). Für [...]
weiterlesen