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LichtBlick Strom: Tarife, Preismodelle und Wechselservice im Überblick

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LichtBlick SE

Klostertor 1

20097 Hamburg

Telefon: 040 8080-3030

LichtBlick versorgt private Haushalte und Gewerbekunden zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien, erzeugt vor allem in deutschen Wind- und Solarparks sowie Wasserkraftwerken. Die Tarife sind frei von Kohle- und Atomstrom und tragen anerkannte Gütesiegel wie das renommierte ok-power-Label.

Die Angebote unterscheiden sich primär nach Bindungsdauer, Preisabsicherung und Flexibilität:

  • Tarife mit Preisgarantie (z. B. 12 oder 24 Monate): Planbare Erstvertragslaufzeiten, kombiniert mit einer Energiepreisgarantie für zuverlässigen Schutz vor Marktschwankungen während der vereinbarten Dauer.
  • Dynamische und variable Tarife: Moderne Tarifmodelle für Haushalte mit Smart Meter, bei denen Strompreisveränderungen an der Energiebörse direkt an den Kunden weitergegeben werden.
  • Spezialtarife für Wärmepumpe und E-Mobilität: Günstigere Konditionen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder elektrische Wärmepumpen.
  • Bonusmodelle: Viele Neukundentarife beinhalten Wechselboni oder Sofortboni, die mit den ersten Verbrauchsabrechnungen gutgeschrieben werden.

Die exakten Arbeitspreise pro Kilowattstunde und die monatlichen Grundgebühren hängen vom jeweiligen Postleitzahlengebiet und dem veranschlagten Jahresverbrauch ab.

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Stromanbieterwechsel und Vertragsverwaltung

Der Wechsel zu LichtBlick erfolgt digital und unkompliziert. Nach der Beauftragung kümmert sich LichtBlick um die Kündigung beim derzeitigen Energieversorger sowie um die Anmeldung beim zuständigen örtlichen Verteilnetzbetreiber. Eine Unterbrechung der Stromversorgung ist während des gesamten Wechselprozesses rechtlich ausgeschlossen.

Für die laufende Verwaltung steht das Kundenportal LichtBlick Online sowie die LichtBlick-App zur Verfügung. Kunden können dort ihre Zählerstände digital erfassen, monatliche Abschläge anpassen, Rechnungen herunterladen und Tarifdaten einsehen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge:

  • Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit: Tarife mit fester Erstlaufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.
  • Monatliche Kündbarkeit: Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar.
  • Kündigungswege: Neben der Kündigung in Textform (per E-Mail oder Brief) stellt LichtBlick auf seiner Website den gesetzlichen Kündigungsbutton für eine bequeme Online-Abwicklung bereit.
  • Sonderkündigungsrecht: Im Falle einer Preisänderung besteht ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Kundenservice und Kontakt

  • Unternehmen: LichtBlick SE
  • Anschrift: Klostertor 1, 20097 Hamburg
  • Telefon: 040 - 80 80 30 30 (Mo.–Fr. 08:00–18:00 Uhr)
  • E-Mail: info@lichtblick.de
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