Die enercity AG mit Sitz in Hannover gehört zu den größeren kommunal geprägten Energieversorgern Deutschlands. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1825 zurück, als in Hannover die erste städtische Gasbeleuchtung Kontinentaleuropas entstand. Das Unternehmen war lange unter dem Namen Stadtwerke Hannover AG bekannt und firmiert seit April 2018 offiziell als enercity AG. Heute bietet der Konzern Strom, Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser und verschiedene Energiedienstleistungen an. Neben seiner Rolle als regionaler Grundversorger in Hannover beliefert enercity Privat- und Geschäftskunden auch bundesweit mit Strom und Gas. Die Mehrheit der Unternehmensanteile liegt bei der Stadt und Region Hannover, während die Thüga AG als weiterer Anteilseigner beteiligt ist.
enercity unterscheidet zwischen der gesetzlichen Grundversorgung in Hannover und verschiedenen Sondertarifen mit individuellen Vertragsbedingungen. Der Grundversorgungstarif enercity BasisStrom ist ohne Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
Für Haushalte, die ihre Energiekosten längerfristig planen möchten, bietet der Versorger die Ökostromtarife enercity FixStrom 12 und enercity FixStrom 18 an. Diese beinhalten Preisgarantien für zwölf beziehungsweise 18 Monate. Die Garantien decken nach Anbieterangaben die Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer ab. Je nach Tarifangebot können zusätzliche Boni oder Serviceleistungen enthalten sein.
Eine Alternative ist enercity FlexStrom, der ohne längere Vertragsbindung monatlich gekündigt werden kann. Mit enercity SmartStrom steht außerdem ein dynamischer Stromtarif zur Verfügung, dessen Energiepreisanteil sich an den Börsenpreisen orientiert. Damit können Haushalte von günstigeren Marktphasen profitieren, tragen jedoch auch das Risiko steigender Preise.
Die Verfügbarkeit der Sondertarife und ihre Konditionen hängen von der jeweiligen Lieferadresse ab.
Die aktuellen Strom-Sondertarife von enercity basieren auf 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien. Nach Angaben des Versorgers stammt dieser aus TÜV-SÜD-zertifizierten Erzeugungsanlagen. Die erneuerbare Herkunft der entsprechenden Strommengen wird durch Herkunftsnachweise dokumentiert und im Register des Umweltbundesamtes nachvollziehbar gemacht.
Diese bilanzielle Zuordnung ist vom tatsächlich gelieferten Strom aus dem öffentlichen Netz zu unterscheiden. Auch der gesamte Strommix der enercity AG ist nicht mit dem Produktmix einzelner Ökostromtarife gleichzusetzen. Die jeweiligen Angaben veröffentlicht das Unternehmen in seiner gesetzlichen Stromkennzeichnung.
Neben dem Stromvertrieb investiert enercity in Wind- und Solarenergie, Stromnetze sowie die Modernisierung der Wärmeversorgung. Der Konzern entwickelt über seine Tochtergesellschaften erneuerbare Erzeugungsanlagen und baut die regionale Energieinfrastruktur weiter aus. Im Geschäftsjahr 2025 stammten bereits 58,9 % der konzernweiten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der Wärmewende in Hannover. Durch den schrittweisen Ersatz der Kohleblöcke im Kraftwerk Stöcken und den Ausbau dezentraler Wärmeerzeugung soll die Fernwärmeversorgung zunehmend ohne Kohle auskommen. Ergänzend bietet enercity Lösungen für Photovoltaik, Stromspeicher und Elektromobilität an.
enercity bietet sowohl digitale Serviceangebote als auch persönliche Beratung. Über das Kundenportal und die enercity App können Verbraucher ihre Rechnungen abrufen, Zählerstände übermitteln, Abschläge anpassen und ihre Energieverträge verwalten.
Für die persönliche Beratung steht das Kundencenter in der Georgstraße 35 in Hannover zur Verfügung. Der telefonische Kundenservice ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 36372489 erreichbar.
Wer den Stromanbieter wechseln oder seinen Vertrag beenden möchte, kann die Kündigung über das Online-Kündigungsformular von enercity einreichen. Alternativ akzeptiert das Unternehmen Kündigungen über das Kundenportal oder per E-Mail an kundenservice@enercity.de. Bei den aktuellen FixStrom-Tarifen ist nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Für die örtliche Grundversorgung gilt dagegen die kürzere Frist von zwei Wochen.