Versorgungssicherheit

Die Versorgungssicherheit mit Strom ist in Deutschland äußerst zuverlässig. Niemand muss fürchten, dass durch einen Stromausfall die Lebensmittel im Kühlschrank verderben oder das Abendessen ausfallen muss, weil der Herd nicht funktioniert. Und das verdanken wir dem Gesetz zur Versorgungspflicht. Dieses Gesetz regelt die Sicherheit bei der Stromversorgung. Jeder Haushalt muss dauerhaft mit Strom beliefert werden. Sollte Ihr Anbieter einmal nicht liefern können oder ausfallen, muss der lokale Anbieter einspringen und Ihren Haushalt mit Strom versorgen. Die Versorgungspflicht besteht selbstverständlich auch nach einem Anbieterwechsel.

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Oft zeigt ein Preisvergleich, dass andere Anbieter viel günstigere Strompreise bieten als die lokalen Versorger. Trotzdem müssen diese im Notfall einspringen und auch Ihren Haushalt versorgen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie zu einem herkömmlichen Anbieter gewechselt haben, oder ob sie sich für Ökostrom entschieden haben. Grade nach einem Umzug empfiehlt es sich, bald einen Strom Preisvergleich anzustellen. Denn wenn Sie innerhalb von vier Wochen nach dem Umzug Ihren Anbieter wechseln, kann der Wechsel rückwirkend zum Einzug geltend gemacht werden. Nach vier Wochen werden Sie automatisch in den Tarif des lokalen Versorgers eingebucht. Einen Stromausfall in der Übergangsphase brauchen Sie also dank des Gesetzes zur Versorgungssicherheit nicht zu befürchten. Übrigens: Im Jahr 2007 lag die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit von Strom bei weniger als 20 Minuten pro Haushalt. Damit steht Deutschland im europäischen Vergleich sehr gut da. Österreich kam auf über 45 Minuten, die Niederlande auf gut 33 Minuten Stromausfall pro Haushalt.

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