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Strom ummelden

Strom einfach ummeldenWenn Sie umziehen und sich um das Thema Strom Ummeldung noch nicht gekümmert haben, sind Sie erst einmal im Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorger. Das hat den Vorteil, dass Sie sich bei einem Umzug nicht auch noch einen Stromanbieter suchen müssen. Sie können Ihre Stromversorgung für die alte Wohnung abmelden und in der neuen Wohnung sind Sie automatisch im Grundversorgertarif. Der Nachteil besteht darin, dass Sie so Geld verschenken. Dabei kann das Strom ummelden bei einem Umzug doch so einfach sein.

Stromanbieter mitnehmen oder Sonderkündigungsrecht nutzen

Wenn Sie nicht mehr in der Grundversorgung sind, sollten Sie in Ihren Stromanbietervertrag schauen, wie der Umzug dort gehandhabt wird. Generell gilt, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn Sie aus dem Versorgungsgebiet des Anbieters ziehen. Kann Sie also der Anbieter in Ihrer neuen Wohnung nicht versorgen, dann müssen Sie den Vertrag nicht weiter erfüllen, selbst wenn dieser noch mehrere Monate laufen sollte. Kann er Sie weiterhin beliefern, räumen Ihnen einige Anbieter trotzdem ein Sonderkündigungsrecht ein. Andere wiederum bestehen auf der Einhaltung des Vertrages.

Ausnahme: Es gibt Stromanbieter, die einen Auszug generell als vertragsauflösend betrachten. Selbst wenn Sie wollen, können Sie bei diesen Anbietern Ihren Stromvertrag nicht mitnehmen, sondern Sie müssen sich in der neuen Wohnung neu anmelden. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass Sie bei Ihrem Stromanbieter dann höchstwahrscheinlich keinen Neukundenbonus mehr bekommen.

Wie nehme ich meinen Stromanbieter mit?

In der Regel gibt es für den Umzug ein entsprechendes Formular im Internet oder Sie kontaktieren die Kunden-Hotline Ihres Anbieters. Informieren Sie ihn rechtzeitig, also spätestens sechs Wochen vor dem Umzug. Für die Ummeldung Ihres Stroms benötigen Sie die Nummer des neuen Zählers, die neuen Adressdaten und den Namen des dortigen Grundversorgers (meist Stadtwerke oder Ähnliches).

Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Sie wollen Ihren Anbieter nicht mitnehmen, sondern erst mal nur kündigen? Dann achten Sie auf die Kündigungsfristen bei Auszug. Meist sehen die Verträge 14 Tage zum Monatsende vor. Geben Sie als Kündigungsgrund immer den Auszug bzw. Umzug an, da es sonst zu Irritationen beim Netzbetreiber kommen kann. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Kündigung bei Ihrem alten Stromanbieter selbst vornehmen. Vermieter und Hausverwaltung werden Ihnen hier selten helfen.

Notieren Sie unbedingt Ihren Zählerstand beim Auszug und teilen Sie diesen Ihrem Versorger für die Endabrechnung mit. Wollen Sie in der neuen Wohnung auch einen neuen Stromanbieter nutzen, dann bieten es einige Versorger an, den alten Vertrag in der alten Wohnung für Sie zu kündigen. Wollen Sie diesen Service nutzen, dann geben Sie Ihrem neuen Stromanbieter mindestens sechs Wochen vorher Bescheid.

Strom ummelden vergessen und jetzt?

Sie haben es schlichtweg vergessen, sich um einen neuen Stromanbieter für Ihre neue Wohnung zu kümmern? Kein Problem, denn Sie können sich bis zu sechs Wochen rückwirkend bei einem anderen Anbieter anmelden. Suchen Sie sich mittels Strom-Vergleich einfach einen günstigen Tarif. Empfehlenswert ist dafür der Stromtarifrechner von PREISVERGEICH.de. Melden Sie sich mit Zählernummer und Adresse an und schon können Sie viel Geld beim Strom sparen.

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