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Sonderkündigungsrecht

Generell besitzen Strom- und Gasverträge eine Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist. Sollte der Anbieter jedoch die Preise erhöhen, erhalten Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht, so dass Sie den alten Vertrag vorzeitig und ungeachtet der Mindestvertragslaufzeit kündigen können.

Sonderkündigungsrecht bei Strom- und Gasverträgen

Bei den Verträgen der Grundversorger, im Allgemeinen die örtlichen Stadtwerke, besteht ebenfalls eine Kündigungsfrist von meist 4 Wochen bis Monatsende, die in der Regel eingehalten werden muss. Jedoch können die Kündigungsfristen für Strom- und Gasverträge bei alternativen Anbietern oder bei Sondertarifen erheblich länger sein. Oft haben Anbieter eine bestimmte Mindestlaufzeit für Strom- und Gasverträge, wodurch es sein kann, dass man ein halbes oder ganzes Jahr an seinen derzeitigen Anbieter gebunden ist. Möchte man dennoch eher aus dem Vertrag aussteigen besteht die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts.

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Laut Gesetzgeber steht jedem Kunden immer das Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Anbieter die Tarifpreise für Strom oder Gas erhöht. Diese Preiserhöhung muss der Anbieter vorher ankündigen, damit der Kunde die Möglichkeit hat, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Trotz allem bleibt den Kunden teilweise nur eine Frist von zwei Wochen in denen sie ihr Sonderkündigungsrecht nutzen können – also schnell handeln!

Daher ist es von Vorteil, die Verträge durch das Sonderkündigungsrecht selbst zu kündigen. Zwar bieten viele Anbieter bei einem Versorgerwechsel an, die bestehenden Verträge für ihre Kunden zu kündigen, doch können bei dem Sonderkündigungsrecht die Fristen so kurz sein, dass der neue Anbieter es gar nicht schafft, innerhalb der Frist zu kündigen. Von daher ist man auf der sicheren Seite, wenn man den aktuellen Anbieter so schnell wie möglich selber kündigt um die Frist nicht verstreichen zu lassen.

Die Kündigung sollte somit in Schriftform erfolgen und im Idealfall per Einschreiben verschickt werden. Dies hat den Vorteil, dass man einen Beleg als Nachweis für die fristgemäße Kündigung bekommt. Damit der Anbieterwechsel ohne Probleme erfolgt, sollte auf der Anmeldung beim neuen Lieferanten vermerkt werden, dass man den alten Vertrag bereits selber gekündigt hat.

Das Wichtigste kurz und knapp

  1. 1.Alle Briefe und Mails vom Versorger auf eventuelle Preisanpassungen genau prüfen.
  2. 2.Bei Preiserhöhungen schnell handeln um die Frist einzuhalten.
  3. 3.Sonderkündigungsformular herunterladen, ausfüllen und an alten Versorger schicken (Wichtig: Das Formular persönlich unterschreiben!)
  4. 4.Neuen Anbieter und Tarif wählen.
  5. 5.Wechseln und Fertig.