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Nachttarif

Der Nachttarif wurde erfunden, um die unterschiedlich hohe Auslastung des Stromnetzes auszugleichen und die Verbraucher insbesondere in den nachfrageschwachen Nachtzeiten dazu einzuladen, Verbräuche von der Spitzenlastzeit weg zu verlagern. Vor der Liberalisierung der Strommärkte war die häufigste Anwendung die Versorgung von Elektro-Nachtspeicheröfen. Diese speicherten Wärmeenergie und gaben diese dann an Haushalte und kommerziell genutzte Gebäude wieder ab. Durch den Nachttarif wird das zeitaufwendige und kostenintensive Herunterfahren zu vieler Kraftwerke minimiert. Der Nachttarif ist hauptsächlich für gewerbliche Verbraucher bzw. Unternehmen geeignet. Denn diese verbrauchen mit ihren Produktionsanlagen oder auch der EDV jede Menge Strom. Sie schließen dann mit ihrem Stromversorger einen Stromliefervertrag ab, der den Strompreis mit der Abnahmeuhrzeit variiert. Zu diesem Zweck ist ein Mehrtarifzähler beim Abnehmer installiert, der den Stromverbrauch nach Zeiträumen getrennt erfasst. Die Stromproduzenten bieten einen Nachttarif an, weil durch viele Kraftwerke der Grundlastversorgung abends und in der Nacht zu hohe Stromkapazitäten zur Verfügung stehen, die nicht verkauft werden können.

Und da das Abschalten bzw. Herunterfahren eines Atomkraftwerkes zu zeitintensiv und kostenaufwendig ist, bieten die Unternehmen Rabatte und verschiedene Mehrtarifmodelle an. Den Nachttarif gibt es deshalb mindestens solange, bis effiziente und effektive Speichermethoden für Strom gefunden worden sind. Im Moment ist die Batterietechnik aber noch nicht ausgereift, sodass die Stromversorger lieber einen Rabatt auf den Strompreis gewähren.